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Verbraucherschutz

Manipulative Praktiken von Online-Shops? BVOH reagiert

Quelle: Illustration Marcus Stark/pixelio.de

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Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 23 Mitgliedstaaten, Norwegen und Island haben die Websites von Einzelhändlern überprüft und bei dieser Analyse manipulative Praktiken festgestellt. Das Screening umfasste 399 Online-Shops von Einzelhändlern, die angebotenen Produkte reichen dabei von Textilien bis hin zu Elektrogeräten. Auf 148 Websites fanden sich laut der Meldung Beispiele für mindestens eine von drei manipulativen Praktiken. Im Englischen gibt es dafür den Begriff 'Dark Patterns', wobei es um falsche Countdown-Zähler, verborgene Informationen sowie Websites geht, die so angelegt sind, dass Verbraucher:innen zu Käufen, Abonnements oder anderen Entscheidungen gedrängt werden.

EU-Justizkommissar Didier Reynders: "Die Kontrolle hat ergeben, dass sich fast 40 Prozent der Online-Shopping-Sites manipulativer Praktiken bedienen, um Schwächen der Verbraucher:innen auszunutzen oder sie zu täuschen. Dieses Verhalten ist eindeutig unrecht und verstößt gegen die Verbraucherschutzregeln. Bereits heute gibt es verbindliche Instrumente, um dagegen vorzugehen. Ich fordere die nationalen Behörden auf, ihre Möglichkeiten der Strafverfolgung auszuschöpfen, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und diese Praktiken zu bekämpfen. Parallel dazu überprüft die Kommission alle Verbraucherschutzvorschriften, um sicherzustellen, dass diese an das digitale Zeitalter angepasst sind. Dabei prüft sie auch, ob 'Dark Patterns' ausreichend berücksichtigt sind."

Die Ergebnisse im Detail

42 Websites verwendeten falsche Countdown-Zähler mit Fristen für den Kauf bestimmter Produkte. 54 Websites drängten die Verbraucher zu bestimmten Entscheidungen (von Abonnements bis hin zu teureren Produkten oder Lieferoptionen), entweder durch ihre visuelle Gestaltung oder durch sprachliche Mittel. Bei 70 Websites wurde festgestellt, dass sie wichtige Informationen verbergen oder so darstellen, dass sie für die Verbraucher schlechter erkennbar sind. Dazu gehörten etwa Angaben zu Lieferkosten, zur Zusammensetzung der Produkte oder zu einer preisgünstigeren Alternative. 23 Websites verbargen Informationen mit dem Ziel, Verbraucher zum Abschluss eines Abonnements zu bewegen. Der Sweep umfasste auch die Anwendungen (Apps) von 102 der geprüften Websites, von denen 27 ebenfalls mindestens eine der drei Arten von Dark Patterns aufwiesen.

Die nationalen Behörden werden sich nun laut Europäischer Kommission mit den betroffenen Händlern in Verbindung setzen, damit diese ihre Websites verändern.

Reaktion des Bundesverbands Onlinehandel (BVOH)

Der Bundesverband Onlinehandel (BVOH) mit Sitz in Dresden zeigte sich über die Meldung "verwundert" und hat mit einer Stellungnahme dazu reagiert. Die Studie sei nicht repräsentativ, was aber nicht gesagt werde. Dazu rechnet der BVOH vor: In Europa agieren geschätzt über 600.000 Online-Shops. Daraus ergebe sich, dass die Studie gerade mal 0,07 Prozent der Online-Shops geprüft habe.

Auf die Anfrage vom BVOH an die EU-Kommission und die anderen beteiligten Institute, wie viele Online-Shops in Deutschland überprüft wurden und wie viele Shops manipulative Praktiken tätigen würden, wurde laut der Meldung nicht geantwortet. Sollten in allen teilnehmenden Ländern gleich viel Shops untersucht worden sein, seien in Deutschland gerade mal 18 Shops geprüft worden, so der BVOH.

"Mich alarmiert aus zweierlei Gründen eine derartige Veröffentlichung. Zum Ersten wird mit einer solchen Studie, die nicht repräsentativ ist, eine falsche Meinung in die Medien und damit in die Gesellschaft getragen. Zum anderen sind solche Ergebnisse ohne wirkliche Aussagekraft gerne Grundlage für Gesetzesvorhaben. Wir benötigen keine weiteren Verbraucherschutzgesetze, wo die Wirtschaft viel Aufwand betreiben muss, die aber ohne Wirkung bleiben", resümiert Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e. V. (BVOH).

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sl 01.02.2023