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Einheitspackung: Klage der Tabakindustrie abgewiesen

Nachdem die Tabakindustrie gegen neue Auflagen für Zigarettenverpackung in Australien geklagt hatte, hat der australische High Court nun sein Urteil verkündet. Demnach dürfen Zigaretten, Pfeifentabak und Zigarren künftig nur noch in einheitlichen olivgrünen Schachteln ohne Markenlogos verkauft werden. Dafür prangen Gesundheitswarnungen auf der Verpackung - mit drastischen Bildern von Tumoren etc. Die Vorgaben sollen im Dezember 2012 in Kraft treten.

Geklagt hatten unter anderem Philip Morris, British American Tobacco und Imperial Tobacco. Die Konzerne argumentierten, eine Regierung dürfe ein Unternehmen nicht daran hindern, die eigene Marke auf der Verpackung zu bewerben und fürchten eine Schwemme an gefälschten Waren.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshof in Australien war mit Spannung erwartet worden und könnte Signalwirkung auch in anderen Ländern haben, wo über ähnliche Vorhaben debattiert wird.

"Plain Packaging ist der grundsätzlich falsche Ansatz, um Gesundheitspolitik zu betreiben", meint dazu Dr. Alexander Dröge, Leiter Recht und Verbraucherpolitik im Markenverband. Hieran ändere auch das in Australien vom obersten Gerichtshof ergangene Urteil nichts. Die Prüfung durch das oberste Gericht beziehe sich allein auf die Frage, ob die australische Regierung sich durch die Regelung zu Plain Packaging die Übernahme des Eigentums der Zigarettenhersteller an der Verpackungsfläche aneigne, ohne dass hierfür eine Entschädigung angesetzt werde und ob dies mit der australischen Verfassung vereinbar sei. Über die Frage der Vereinbarkeit mit internationalen Verträgen oder die Wirksamkeit der Maßnahme für den Gesundheitsschutz ist damit laut Markenverband nichts gesagt.

"Gesundheitsschutz ist ein wichtiges Ziel. Wer dies aber dadurch erreichen will, dass er Marken abschafft, sorgt nicht dafür, dass insgesamt weniger geraucht wird, sondern verwischt nur die Grenzen, welche Zigaretten gekauft werden. Damit wird kein Gesundheitsschutz, sondern lediglich Wettbewerbsverzerrung betrieben", so Dröge.

Auch der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat reagiert. Geschäftsführerin Marianne Tritz erklärt: "In Australien herrscht im Vergleich zu Deutschland und Europa ein anderes Rechtssystem, so dass man die Entscheidung nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen kann. Die Mitgliedsunternehmen des Deutschen Zigarettenverbandes sind weiterhin der Auffassung, dass die Einführung solcher Einheitsverpackungen in Deutschland mit dem Grundgesetz sowie der Europäischen Grundrechte-Charta nicht vereinbar wäre, da sie gegen die verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Eigentumsgarantie, der Berufsfreiheit und der freien Meinungsäußerung verstoßen." Der DZV gehe davon aus, dass aus diesen Gründen die australische Entscheidung keinen Einfluss auf die derzeitige Überarbeitung der Europäischen Tabak-Produkt-Richtlinie habn werde.

Tritz warnt: "Eine solche Entscheidung dient in erster Linie nicht dem Schutz der Bevölkerung, sondern spielt Zigarettenschmugglern und -fälschern in die Hände, da es nun für sie einfacher wird, mit gefälschten Tabakprodukten Geld zu verdienen." Bis heute fehlten verlässliche Beweise, dass die Konsumenten durch unansehnliche Einheitsverpackungen oder Bildwarnhinweise auf Tabakprodukten weniger rauchen würden.


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vg 15.08.2012