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Wortmarke "M" für "Sportwagen" schutzfähig

Der 28. Marken-Beschwerdesenat hat am 14. November 2012 entschieden, dass das von BMW für Sportwagen angemeldete Wortzeichen "M" als Marke schutzfähig ist. Das Zeichen sei zum einen unterscheidungskräftig, da der angesprochene Durchschnittsverbraucher dem Buchstaben  keine beschreibende Bedeutung für Sportwagen (Klasse 12) beimisst. Zum anderen sei "M" auch nicht für die Konkurrenten der Anmelderin freihaltebedürftig.

Zwar enthält die EG-Richtlinie 2007/46/EG vom 5. September 2007 eine Klassifizierung für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern. Diese Klassifizierung werde mit "Klasse M" bezeichnet. In Alleinstellung wird der Buchstabe  jedoch vom Fachverkehr nicht zur Beschreibung von Personenkraftwagen, zu denen auch Sportwagen gehören, verwendet und benötigt, sondern nur in der Wortkombination "Klasse M", teilte das Bundespatentgericht mit.



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vg 16.11.2012