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PKW-Ersatzteile: Trost und Wessels & Müller dürfen fusionieren

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Trost Auto Service Technik SE, Stuttgart, durch die Wessels & Müller SE, Osnabrück, unter Bedingungen freigegeben. Beide Unternehmen verkaufen über ein Netz von Niederlassungen Sortimente von sogenannten freien Autoersatzteilen. Kunden sind vorrangig freie, nicht-herstellergebundene Kfz-Werkstätten, Tankstellen sowie größere Unternehmen, die über eigene Reparaturmöglichkeiten verfügen.

Trost und Wessels & Müller müssen Standorte veräußern

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Durch die Übernahme der Niederlassungen des Wettbewerbers Trost wäre das Unternehmen Wessels & Müller auf den regionalen Märkten in Braunschweig, Darmstadt, Frankfurt, Heilbronn, Magdeburg und Stuttgart zum Marktführer mit einem sehr großen Abstand zu seinen übrigen Wettbewerbern aufgestiegen. Die Befragung von Wettbewerbern und Kunden sowie unsere Marktanalyse haben ergeben, dass der Wettbewerb zwischen den Großhändlern durch die Übernahme in diesen Regionen erheblich beeinträchtigt worden wäre. Wir mussten der Gefahr vorbeugen, dass mit der Marktmacht von Wessels & Müller Nachteile für die freien Werkstätten und ihre Kunden entstehen."

Um diese Wettbewerbsbeschränkung auszuschließen, habe das Bundeskartellamt das Vorhaben letztlich unter der aufschiebenden Bedingung freigegeben, dass die Beteiligten zunächst Standorte in den genannten Regionalmärkten an einen unabhängigen Dritten veräußern. Darüber hinaus habe sich Wessels & Müller verpflichtet, aus der bislang gemeinsam mit dem bundesweit stärksten Wettbewerber, der Stahlgruber Otto Gruber AG, bestehenden Einkaufsgemeinschaft Auto Teile Ring auszuscheiden.


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vg 17.08.2015