ANZEIGE

ANZEIGE

Breite Unterstützung für einen flächendeckenden Mindestlohn

Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU/CSU auf die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns ab 2015 - mit Ausnahmeregelungen bis 2017 - geeinigt. In der Bevölkerung stößt die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns auf breite Unterstützung. 79 Prozent sprechen sich dafür aus, nur elf Prozent dagegen. Dabei gibt es eine breite Zustimmung über alle im Bundestag vertretenen Parteien hinweg. Das ergibt eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD), für die im Dezember 2013 insgesamt 1.587 Personen ab 16 Jahre interviewt wurden.

Die höchste Zustimmung findet sich bei Anhängern von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken mit jeweils 87 bis 91 Prozent, aber auch 70 Prozent der CDU/CSU-Anhänger unterstützen die Einführung eines Mindestlohns für alle Branchen.

Bevölkerung sieht keine Gefahr für Arbeitsplätze

Die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung ist überzeugt, dass durch die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns keine oder nur wenige Arbeitsplätze gefährdet sind. Lediglich zehn Prozent gehen vom Verlust einer Vielzahl von Arbeitsplätzen aus. 40 Prozent erwarten, dass zumindest einige Arbeitsplätze durch die Einführung des Mindestlohns verloren gehen könnten.

Die Einschätzung, inwiefern die Einführung eines Mindestlohns einen Abbau von Arbeitsplätzen nach sich zieht, beeinflusst dabei auch die Einstellungen zum Mindestlohn. Allerdings sprechen sich selbst von denjenigen, die den Verlust vieler Arbeitsplätze erwarten, nur 46 Prozent gegen einen Mindestlohn aus, 40 Prozent sind dennoch dafür. Von enjenigen, die eine begrenzte Gefährdung von Arbeitsplätzen erwarten, sprechen sich sogar 76 Prozent für einen Mindestlohn aus. Dies macht laut IfD deutlich, dass die Befürwortung eines Mindestlohns aus Sicht der Bevölkerung nicht von der Einschätzung der Folgen für den Arbeitsmarkt abhängt, sondern den - in anderen Befragungen dokumentierten - Erwartungen an den Sozialstaat folgt, dass jeder von seinem Arbeitseinkommen auch leben können muss.


zurück

vg 28.01.2014