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Wird Reinheitsgebot für Bier Kulturerbe?

Eine breite Mehrheit der deutschen Bevölkerung unterstützt offenbar den Antrag der deutschen Brauer, das Reinheitsgebot für Bier offiziell zum Weltkulturerbe zu erklären. 79 Prozent der Befragten geben in einer aktuellen Meinungsumfrage im Auftrag des Vereins „Die Lebensmittelwirtschaft“ an, das nach dem Reinheitsgebot gebraute deutsche Bier sei besonders schützenswert und wertvoll (TNS-Infratest, 3.-5.2.2014, 1000 Befragte). Bier liegt damit vor anderen Lebens- und Genussmitteln. Auf Platz 2 im Ranking der Meinungsforscher folgen deutsche Milchprodukte wie Käse und Joghurt (76%), auf Platz 3 Wurst- und Fleischspezialitäten (70%). Wein landet mit 65 Prozent Zustimmung auf Platz 4.

„Das Ergebnis bestätigt, dass deutsche Biere und die deutsche Braukunst hohes Ansehen genießen. Zugleich dokumentiert die Umfrage eine überwältigende Unterstützung für unseren bereits im November 2013 eingereichten Antrag, das fast 500 Jahre alte Reinheitsgebot für Bier als traditionelle Handwerkstechnik in das Verzeichnis des Weltkulturerbes aufzunehmen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Holger Eichele, heute in Berlin. „Das Reinheitsgebot garantiert einen Grad an Transparenz, Qualität und Sicherheit, um den viele andere Bereiche der Nahrungsmittelwirtschaft die deutschen Brauer beneiden“, meint Eichele. Nach dem Reinheitsgebot darf Bier in Deutschland nur aus den vier natürlichen Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe hergestellt werden.

Der Bayerische Brauerbund und der Deutsche Brauer-Bund haben gemeinsam den Antrag gestellt, das Reinheitsgebot für Bier im Rahmen des UNESCO-Abkommens in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen und die traditionelle Handwerkstechnik auch weltweit als Kulturerbe schützen zu lassen. Die Bewerbungen waren über die Bundesländer einzureichen. Derzeit treffen die Länder eine Vorauswahl und leiten diese dann an die Kultusministerkonferenz weiter. Diese wird eine Vorschlagsliste erarbeiten und diese an das unabhängige Experten-Komitee für das Immaterielle Kulturerbe bei der deutschen UNESCO-Kommission weiterleiten. Dieses Gremium prüft und bewertet sämtliche Bewerbungen und macht Vorschläge zur Aufnahme in das nationale Verzeichnis sowie zur Weiterleitung an die UNESCO mit Sitz in Paris.

Der Evaluierungsprozess der UNESCO dauert insgesamt etwa zwei Jahre, sodass das Reinheitsgebot für Bier frühestens 2016, im Jahr seines 500-jährigen Bestehens, in die internationale Kulturerbeliste aufgenommen werden könnte. Neben dem Antrag zum Reinheitsgebot wurde eine Vielzahl weiterer Anträge eingereicht, etwa für den Schutz der deutschen Brotkultur, der Volksfestkultur und der Genossenschaftsidee.



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tor 17.02.2014