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Tabakrichtlinie: EU-Parlament beschließt Schockbilder

Am heutige Mittwoch, 26.2., hat das EU-Parlament neue Vorschriften angenommen, die Tabak weniger attraktiv für junge Menschen machen sollen. Die Abgeordneten fordern in dem bereits mit den Mitgliedstaaten vereinbarten Text, dass Warnhinweise in Bildform künftig 65 Prozent der Verpackungsfläche ausmachen sollen. E-Zigaretten müssen entweder als Arzneimittel behandelt werden, wenn sie als Entwöhnungshilfen beworben werden, oder als Tabakprodukte.

Fast zwei Drittel der Fläche vorn und hinten für Gesundheitswarnungen

Die aktuell gültige Gesetzgebung schreibt Gesundheitswarnungen von mindestens 30 Prozent der Vorder- und 40 Prozent der Rückseite von Tabakverpackungen vor. Der vorliegende Gesetzentwurf würde diesen Anteil auf 65 Prozent auf beiden Seiten der Verpackung erhöhen und Hinweise in Bildform vorschreiben, was zur Zeit nicht in allen Mitgliedstaaten der Fall ist. Päckchen mit weniger als 20 Zigaretten - die weniger kosten und damit nach Ansicht des Europäischnen Parlaments für Kinder leichter zu erwerben sind - wären nach den neuen Regeln in den wenigen Ländern verboten, in denen sie noch verkauft werden.

E-Zigaretten: Arzneimittel oder Tabakprodukte?

Wie von den Abgeordneten vorgeschlagen, würden E-Zigaretten reguliert, entweder als Arzneimittel, wenn sie als Entwöhnungshilfen dargestellt werden, oder als Tabakerzeugnisse. Werden sie als Tabakprodukt behandelt, darf ihr Nikotingehalt 20 mg/ml nicht übersteigen.

Nachfüllbare E-Zigaretten werden zugelassen. Elektronische Zigaretten sollten kindersicher und mit Gesundheitswarnungen versehen sein. Sie würden den gleichen Werbebeschränkungen unterliegen wie Tabakprodukte.

Positivliste von Zusatzstoffen, Verbot von Aromastoffen

Der Text sieht ein Verbot für Aromastoffe in Zigaretten und Feinschnitttabak (für selbstgedrehte Zigaretten) vor, da diese das Produkt attraktiver machen, indem sie ihm einen "charakterisierenden Geschmack" geben. Menthol ist ab dem Jahr 2020 verboten. Für Wasserpfeifen-Tabak sind verschiedene Geschmackssorten weiterhin zugelassen.

Bestimmte Zusatzstoffe, die besonders gesundheitsschädlich sind, werden verboten, und die Regulierungsbehörden bekommen neue Befugnisse, um von der Tabakindustrie zusätzliche Studien zur Aufstellung einer "Prioritätenliste" von Zusatzstoffen zu verlangen, die dann durch einen delegierten Rechtsakt festgelegt wird. Zusatzstoffe wie zum Beispiel Zucker, die für die Herstellung von Tabakerzeugnissen wesentlich sind, können zugelassen werden.

Ministerrat muss Text noch verabschieden

Der Text muss nun am 14. März durch den Ministerrat verabschiedet werden. Infolgedessen müssten die Mitgliedstaaten die Bestimmungen über Tabakerzeugnisse innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie umsetzen.


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vg 26.02.2014