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IVW weist kostenpflichtige Webinhalte und Apps aus

Die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) hat mit dem Meldeverfahren Paid Content ihr Angebot weiter ausgebaut. Nun ist es möglich, die Verkäufe kostenpflichtiger Webinhalte und Apps auf Basis der je Kalendertag gültigen Nutzungsrechte ausweisen und überprüfen zu lassen. Hierzu wurde am 14.4.2014 ein neuer Richtlinienstand verabschiedet. Dieser beinhaltet gegenüber der alten Fassung u.a. keine Impulsmessung, eine Konkretisierung der Anforderungen an die Prüfungsunterlagen und die Vereinfachung der Ausweisung von Kombinationsangeboten.

Mit dem Meldeverfahren schließt die IVW nach eigenen Angaben eine Lücke in der Darstellung valider Werbeträgerdaten. Anbieter können somit die Werbeträgerleistung ihrer gesamten medialen Angebotspalette abbilden lassen. In der Ausweisung der paid-content-Angebote erscheinen dazu in der Einzelangebotsansicht alle weiteren IVW-angeschlossenen Werbeträger des Anbieters als Links, die zu den entsprechenden Kennzahlen führen.

Verlage können außerdem bei inhaltlich-thematischer Übereinstimmung und Vermarktungszusammenhang mit einem Printprodukt die Werte aus dem Meldeverfahren Paid Content per zzgl.-Ausweis neben den Quartalsauflagen veröffentlichen lassen. Auf die entsprechende Regelung wurde sich ebenfalls am 14.4.2014 geeinigt.


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vg 29.04.2014