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EU verabschiedete strengere Regeln nach Pferdefleischskandal

Vertreter der EU-Staaten haben am 11. September einem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, der für die verlässlichere und sichere Registrierung und Identifizierung von Pferden in der EU sorgen soll. So soll insbesondere verhindert werden, dass Pferde irrtümlich oder in betrügerischer Absicht für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden. Die Kommission hatte ihren Vorschlag als Reaktion auf den Pferdefleischskandal im vergangenen Jahr vorgelegt, als nicht deklariertes Pferdefleisch in die Lebensmittelkette gelangt war.

"Wie angekündigt, ziehen wir damit eine weitere Lehre aus den Pferdefleischskandal im vergangenen Jahr: Mit den Vorschriften, die von den Mitgliedstaaten unterstützt werden, wird das bereits vorhandene System der Pferdepässe verbessert. Durch eine engere Zusammenarbeit kann nach meiner Überzeugung verlässlicher verhindert werden, dass nicht für den menschlichen Verzehr bestimmtes Pferdefleisch auf unseren Tellern landet", erklärt der für Gesundheit zuständige EU-Kommissar Tonio Borg

In Europa gibt es nahezu sieben Millionen Pferde. Nach den neuen Vorschriften muss für Fohlen vor dem Ende ihres ersten Lebensjahres ein Pass mit einer einmaligen Kennnummer ausgestellt werden. Der Pass dient auch als Krankenakte und wird das Pferd lebenslang begleiten. Alle nach dem 1. Juli 2009 geborenen Pferde müssen mit einem Mikrochip ausgestattet werden. Mit technischen Sicherheitsmerkmalen soll außerdem die Fälschungssicherheit der Pässe erhöht werden. Alle Mitgliedstaaten müssen zudem eine zentrale Datenbank einrichten.

Die Schlachtung von Pferden für den menschlichen Verzehr nach einer Behandlung mit Arzneimitteln ist in der EU in Tierarzneimittelvorschriften geregelt. Pferde, die mit Phenylbutazon oder anderen Arzneimitteln behandelt wurden, welche nicht für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere zugelassen sind, dürfen nicht in die Lebensmittelkette gelangen.

Die Verordnung wird ab dem 1. Januar 2016 gelten. Mitgliedstaaten ohne zentrale Datenbank haben bis zum 1. Juli 2016 Zeit, eine solche einzurichten.



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rh 15.09.2014