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EU-Kommission geht gegen mutmaßliches Lkw-Kartell vor

Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Herstellern schwerer und mittelschwerer Lkw davon in Kenntnis gesetzt, dass sie sie verdächtigt, an einem rechtswidrigen Kartell beteiligt gewesen zu sein. Ermittelt wird u.a. gegen MAN, Daimler und Volvo. Die Kommission geht dem Verdacht nach, dass bestimmte Hersteller schwerer und mittelschwerer Lkw ihre Preispolitik im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgestimmt oder koordiniert haben könnten. Sollte sich dies bestätigen, so wäre dies ein Verstoß gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens, nach denen Kartelle und wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verboten sind.

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein förmlicher Schritt bei Untersuchungen der Kommission im Falle mutmaßlicher Verstöße gegen die EU-Kartellvorschriften, mit der sie die Parteien schriftlich von den gegen sie vorliegenden Beschwerdepunkten in Kenntnis setzt. Die Unternehmen können dann die Untersuchungsakte der Kommission einsehen, schriftlich antworten und eine mündliche Anhörung beantragen, in der sie gegenüber Vertretern der Kommission und der mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehörden zu der Sache Stellung nehmen.

Wenn die Parteien ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben und die Kommission dennoch zu dem Schluss kommt, dass ausreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie einen Beschluss erlassen, mit dem sie die Verhaltensweise untersagt und gegen die betreffenden Unternehmen Geldbußen von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt.


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vg 20.11.2014