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Kartellamt schließt Verfahren gegen Automobilzulieferer ab

Das Bundeskartellamt hat mit der Verhängung eines Bußgeldes gegen die HP Pelzer Holding GmbH, Witten, das Verfahren gegen Hersteller von akustisch wirksamen Bauteilen wegen Absprachen gegenüber der Automobilindustrie abgeschlossen. Gegen fünf weitere Unternehmen wurden bereits Bußgelder verhängt. Insgesamt belaufen sich die in diesem Verfahren verhängten Bußgelder damit auf rund 90 Mio. Euro.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Nach unseren Erkenntnissen haben Verantwortliche von Pelzer sich von mindestens Mai 2010 bis Januar 2012 mit Wettbewerbern bei Ausschreibungen und Auftragsvergaben von Automobilherstellern abgesprochen. Die Beteiligten waren sich einig, dass sie das jeweilige Bestandsgeschäft sowie damit verbundene Nachfolgeaufträge der Wettbewerber nicht angreifen würden. Im Einzelnen stimmten sich die Unternehmen u.a. über Preisuntergrenzen, die Weitergabe von Rohstoffpreiserhöhungen, zu gewährende Rabatte, den Ausgleich von Werkzeugkosten und die Einbeziehung von Preisgleitklauseln ab."

Absprachen zu  akustisch wirksamen Bauteilen

Gegenstand der Absprachen waren sogenannte akustisch wirksame Bauteile. Dabei handelt es sich insbesondere um Bodenbeläge, Fußmatten, Hutablagen, Kofferraumauskleidungen, textile Radlaufschalen, Motorraumschalldämpfungen, Stirnwanddämpfungen und Kofferraumabsorber.

Eingeleitet wurde das Verfahren auf der Grundlage eines anonymen Hinweises in dem elektronischen Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes. In der Folge führte das Bundeskartellamt im Mai und September 2013 Durchsuchungen bei verschiedenen Unternehmen der Branche durch. Im Laufe des Jahres 2015 wurden bereits Bußgelder gegen Autoneum Germany GmbH, Roßdorf, die Carcoustics International GmbH, Leverkusen, die Greiner Perfoam GmbH, Wangen, die Ideal Automotive GmbH, Burgebrach, und die International Automotive Components Group GmbH, Düsseldorf, verhängt. Gegen das ebenfalls an den Absprachen beteiligte Unternehmen Johann Borgers GmbH, Bocholt, das als erstes mit dem Bundeskartellamt kooperiert hatte, wurde in Anwendung der Bonusregelung des Amtes kein Bußgeld verhängt.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass die HP Pelzer Holding GmbH mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat und eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt werden konnte. Das verhängte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.


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vg 18.12.2015