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12 Prozent der Unternehmen setzen auf Cloud Computing

Im Jahr 2014 beziehen zwölf Prozent der Unternehmen in Deutschland von externen Anbietern über das Internet kostenpflichtige IT-Dienste, auch bekannt als Cloud Computing. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist die Nutzung von Cloud Computing dabei in hohem Maße von der Unternehmensgröße abhängig: So greifen bereits 27 Prozent der großen Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten auf IT-Dienste aus der Wolke zurück, aber nur zehn Prozent der kleinen Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte). Unternehmen in Deutschland, die Cloud Computing nicht nutzen, begründen dies insbesondere mit Sicherheitsbedenken (37 %) und rechtlichen Unsicherheiten (32 %).

Im Jahr 2014 nutzen die Unternehmen in Deutschland Cloud Computing laut Destatis am häufigsten zur Speicherung von Daten (56 %), für E-Mails (46 %) und zum Betrieb von Unternehmensdatenbanken (34 %).

Bezug von Cloud Services erhöht Abhängigkeit von externen Anbietern

Neben niedrigeren Investitionskosten versprechen sich Unternehmen vor allem durch den Zugang zu höherentwickelten und dennoch kostengünstigeren Cloud Services Wettbewerbsvorteile. In Deutschland nutzen 43 Prozent der Unternehmen mit Cloud Computing solche komplexen und intensiven IT-Dienste, indem sie sogar Softwareanwendungen im Finanz- oder Rechnungswesen (25 %), zur Verwaltung von Kundendaten (18 %) oder Rechenkapazität zur Ausführung unternehmenseigener Software (20 %) aus der sogenannten Cloud beziehen.

Zugleich erhöht der Bezug von Cloud Services die Abhängigkeit der Unternehmen von externen Anbietern und die Anfälligkeit für Störungen des Geschäftsablaufs, so Destatis. Die Unternehmen, die 2014 auf Cloud Computing zurückgreifen, nutzen daher nicht alle verfügbaren Möglichkeiten. Vorherrschende Gründe für die eingeschränkte Nutzung von Cloud Computing sind das Risiko von Sicherheitsproblemen (47 %) sowie die Unsicherheit bezüglich geltenden Rechts (37 %) und des geografischen Standorts, an dem die Daten abgespeichert sind (36 %).


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vg 19.12.2014