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Briefumschlag-Kartell: Mayer-Kuvert & Co. müssen zahlen

Die Europäische Kommission hat gegen die Unternehmen Bong (Schweden), GPV und Hamelin (beide Frankreich), Mayer-Kuvert (Deutschland) und Tompla (Spanien) Geldbußen von insgesamt 19,5 Mio. Euro verhängt, weil sie durch Preisabsprachen und Aufteilung der Kunden für bestimmte Arten von Briefumschlägen gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben. Die Manager der Unternehmen hatten sich bei konspirativen Treffen an Golf- und Minigolfplätzen abgesprochen.

Aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit der Kommission bei den Ermittlungen erhielten Tompla, Hamelin und Mayer-Kuvert/GPV nach der Kronzeugenregelung von 2006 Geldbußenermäßigungen (Mayer-Kuvert erwarb die am Kartell beteiligten Unternehmenseinheiten von GPV nach Ende des Kartells). Da alle am Kartell beteiligten Unternehmen dem Vergleichsverfahrens zugestimmt hatten, wurden ihre Geldbußen jeweils um weitere zehn Prozent ermäßigt, teitle die EU-Kommission mit.

Im September 2010 leitete die Kommission eine Untersuchung ein. Dabei stellte sie fest, dass das Kartell der Aufteilung von Kunden und der Absprache der Preise für Standard- und Katalogumschläge sowie bedruckte Spezialumschläge diente. Die Umschläge wurden meist von Schreibwarengroßhändlern und großen Vertriebsunternehmen in Dänemark, Frankreich, Deutschland, Norwegen, Schweden und im Vereinigten Königreich erworben. Bei mehreren multilateralen und bilateralen Treffen auf höchster Führungsebene sprachen die Kartellteilnehmer ihre Angebote für Ausschreibungen großer europäischer Kunden ab, vereinbarten Preiserhöhungen und tauschten vertrauliche Geschäftsinformationen aus, heißt es in eienr Mitteilung der EU-Kommission.

Die Zuwiderhandlung begann im Oktober 2003 (nur Hamelin stieß erst im November 2003 dazu) und wurde von allen Kartellbeteiligten bis April 2008 fortgesetzt.


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vg 11.12.2014