ANZEIGE

ANZEIGE

Kartellamt: GoodMills darf im Bereich Hartweizen zukaufen

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der GoodMills Deutschland GmbH, Hamburg, den Geschäftsbereich Hartweizen der Pfalzmühle Mannheim von der PMG Premium Mühlen Gruppe GmbH & Co. KG, Neuss, zu erwerben, freigegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "GoodMills Deutschland wird zwar durch das Zusammenschlussvorhaben seine Marktposition in Südwestdeutschland bei der Herstellung und dem Vertrieb von Hartweizenmahlprodukten stärken. Eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs ist damit aber nicht verbunden, da GoodMills Deutschland auch weiterhin wesentlichem Wettbewerb durch andere inländische und ausländische Anbieter ausgesetzt sein wird."

Hauptprodukt auf dem sachlich relevanten Markt ist der bei der Vermahlung von Hartweizen anfallende Hartweizengrieß für die Herstellung von Pasta. GoodMills Deutschland – ehemals VK Mühlen – gehört zu den größten Mühlenunternehmen in Deutschland und stärkt durch den Zusammenschluss seine bereits bestehende Stellung als Marktführer in dem Gebiet Südwestdeutschland. Dennoch ist weiterhin von einem hinreichenden Wettbewerbsdruck auszugehen, so die Kartellwächter. In dem Markt für Hartweizenmahlprodukte gebe es erhebliche Überkapazitäten, so dass den Kunden auch nach dem Zusammenschluss ausreichende Alternativen für die Beschaffung zur Verfügung stehen würden. Diese Überkapazitäten könnten auch wettbewerbswirksam eingesetzt werden, da die Transportkosten verhältnismäßig gering seien und schon jetzt eine relativ hohe Kundenwechselintensität bestehe.


zurück

vg 25.03.2015