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Urteil: Ersparniswerbung gerichtlich untersagt

Mit Urteil vom 14.04.2015 (Az. 103 O 124/14; nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Berlin in einem von der Wettbewerbszentrale angestrengten Klageverfahren einem Vermittler für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte untersagt, im Internet oder sonst werblich für das eigene Angebot mit der Aussage „50 % günstiger als Hotels“ zu werben (wie konkret im eigenen Internetauftritt geschehen).

Die Beklagte warb auf www.wimdu.de mit dem Slogan „50 % günstiger als Hotels“. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Werbeaussage beanstandet, da die behauptete Ersparnis nicht durchgängig erreicht werden konnte.
Das Gericht bestätigte die Auffassung der Wettbewerbszentrale und führt aus, dass der Verbraucher bei einer solchen einschränkungslosen Aussage erwarte, dass die angebotenen Unterkünfte stets um 50 % billiger seien als vergleichbare Hotels. Die Beklagte hatte darauf verwiesen, dass die Ersparnisrate im Durchschnitt erreicht werde. Dies ließ jedoch das Gericht zur Rechtfertigung der pauschalen Ersparnisbehauptung nicht gelten.

Die Rechtskraft der Entscheidung bleibt abzuwarten.



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tor 03.06.2015