Obazda: EU-Kommission schützt bayerische Käsespezialität
Obazda bzw. Obatzter darf sich ab sofort offiziell mit der Bezeichnung "geschützte geographische Angabe" (g.g.A.) schmücken. Mit der Aufnahme in das EU-Qualitätsregister darf die bayerische Käsespezialität nun das EU-Gütezeichen tragen, das für hochwertige Qualität und landwirtschaftliche Erzeugnisse aus einem bestimmten Herkunftsgebiet steht. Damit will die EU traditionelle Erzeugnisse und Spezialtäten vor Nachahmung schützen. Echter Obazda oder Obatzter muss also in Zukunft aus Bayern stammen.
Bei der "geschützten geographischen Angabe" muss mindestens eine Phase des Produktionsprozesses, also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung, im Herkunftsgebiet erfolgen. Die Gütezeichen "g.U." (geschützte Ursprungsbezeichnung), "g.g.A." (geschützte geografische Angabe) und "g.t.S." (garantiert traditionelle Spezialität) wurden von der EU im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt. Mehr als 1.000 Produkte tragen EU-weit die drei verschiedenen EU-Gütesiegel.
Bei der "geschützten geographischen Angabe" muss mindestens eine Phase des Produktionsprozesses, also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung, im Herkunftsgebiet erfolgen. Die Gütezeichen "g.U." (geschützte Ursprungsbezeichnung), "g.g.A." (geschützte geografische Angabe) und "g.t.S." (garantiert traditionelle Spezialität) wurden von der EU im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt. Mehr als 1.000 Produkte tragen EU-weit die drei verschiedenen EU-Gütesiegel.
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