ANZEIGE

ANZEIGE

Monopolkommission gegen Edekas Tengelmann-Übernahme

Geht es nach der Monopolkommission, dann darf Tengelmann-Eigner Karl-Erivan Haub seine Kaiser's-Tengelmann-Supermärkte auch nicht mithilfe einer Sondergenehmigung an Edeka verkaufen. Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie ein Sondergutachten zum Ministererlaubnisverfahren im Zusammenschlussvorhaben Edeka und Kaiser's Tengelmann übermittelt. Die Kommission wägt in ihrem Gutachten die zu erwartenden Wettbewerbsbeschränkungen aus der geplanten Fusion mit möglichen Gemeinwohlvorteilen ab. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Gemeinwohlvorteile die Wettbewerbsbeschränkungen nicht aufwiegen. Die Ministererlaubnis sollte nicht erteilt werden.

Verhandlungsposition gegenüber Herstellern würde gestärkt

Nach Auffassung der Monopolkommission sind die Wettbewerbsbeschränkungen auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten des Lebensmitteleinzelhandels erheblich. Die Übernahme hätte, gemessen an den Volumina der betroffenen Märkte sowie den Umsätzen der beteiligten Unternehmen, erhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung.

Der Zusammenschluss mit Kaiser's Tengelmann würde demnach die starke Marktstellung von Edeka auf den regionalen Angebotsmärkten des deutschen Lebensmitteleinzelhandels ausbauen und absichern. Auf den Beschaffungsmärkten entfiele mit Kaiser's Tengelmann ein bisher teilweise unabhängig beschaffendes Handelsunternehmen als Absatzalternative für viele Hersteller, heißt es in dem Schreiben. Die Verhandlungsposition von Edeka gegenüber den Herstellern würde damit gestärkt.

Keine Vorteile für Mitarbeiter, Abbau von Arbeitsplätzen befürchtet

Diese Nachteile werden durch eine von den Unternehmen behauptete Sicherung von rund 5.700 Vollzeitstellen nicht aufgewogen, so die Monopolkommission.

"Es bestünde auch im Fall einer Gesamtübernahme durch Edeka ein Bedarf für Restrukturierungen, die zum Abbau von Arbeitsplätzen führen würden. Nach bisheriger Erfahrung bieten sich gerade die durch einen Zusammenschluss duplizierten zentralen Strukturen, etwa bei Produktion, Logistik und Verwaltung, als Synergiepotenzial an. Zudem ist zu beachten, dass eine Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch das Unternehmen mit dem dichtesten Filialnetz – Edeka – zu Doppelstandorten, d.h. von Standorten mit zwei Filialen desselben Unternehmens, führen würde. An solchen Doppelstandorten bestehen aus Kostengründen in längerer Frist Anreize zur Schließung einer Filiale mit der Folge eines Arbeitskräfteabbaus", so Prof. Daniel Zimmer, Vorsitzender der Monopolkommission.

Die von den Antragstellern vorgetragene Arbeitsplatzsicherung ist laut Monopolkommission nicht mit hinreichender Sicherheit erwiesen. Auch sei nicht hinreichend erwiesen, dass nach einer Ministererlaubnis durch Edeka mehr Arbeitsplätze langfristig erhalten werden als in Alternativszenarien, die sich ergeben, wenn die Ministererlaubnis nicht erteilt wird.

Monopolkommission: Ministererlaubnis sollte nicht erteilt werden

Weiter schreibt die Monopolkommission: Im Ministererlaubnisantrag wurden weitere Gemeinwohlvorteile vorgetragen, die entweder als solche nicht anzuerkennen sind oder deren Vorliegen nicht erwiesen ist.

Die Ministererlaubnis sollte daher laut Monopolkommission auch nicht mit Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

Hier finden Sie das vollständige Sondergutachten.


zurück

vg 03.08.2015