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Bildröhrenkartell: Geldbußen zum Teil reduziert

Das Gericht der Europäischen Union setzt die von der Kommission gegen Panasonic und Toshiba wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell auf dem Europäischen Markt für Röhren für Fernsehgeräte verhängten Geldbußen herab. Die gegen Panasonic für ihre unmittelbare Beteiligung verhängte Geldbuße von 157,5 Mio. Euro wird auf 129,9 Mio. Euro herabgesetzt, die gegen Panasonic und MTPD gesamtschuldnerisch verhängte Geldbuße von 7,9 Mio. Euro auf 7,5 Mio. Euro und die gegen Panasonic, Toshiba und MTPD gesamtschuldnerisch verhängte Geldbuße von 86,7 Mio. Euro auf 82,8 Mio. Euro. Das Gericht bestätigt jedoch die gegen die anderen Kartellbeteiligten Samsung SDI, LG Electronics und Philips verhängten Geldbußen.

Kartellen auf dem Markt für Kathodenstrahlröhren

Die EU-Kommission verhängte mit Beschluss vom 5. Dezember 2012 Geldbußen in einer Gesamthöhe von ungefähr 1,47 Milliarden Euro gegen sieben Unternehmen, die zwischen 1996/1997 und 2006 an einem oder an zwei separaten Kartellen auf dem Markt für Kathodenstrahlröhren (cathode ray tubes – CRT) beteiligt waren. Die Farbbildröhren sind wesentliche Bestandteile zur Herstellung eines Computerbildschirms oder eines Farbfernsehers. Die Kartelle bestanden im Wesentlichen aus Preisfestsetzungen, aus Markt- und Kundenaufteilungen sowie aus Produktionsbeschränkungen, wobei die Durchführung der Absprachen hinsichtlich dieser Maßnahmen außerdem regelmäßig kontrolliert wurde. Darüber hinaus tauschten die beteiligten Unternehmen regelmäßig vertrauliche Geschäftsinformationen aus.

Fünf Unternehmen und ihre an diesen Kartellen beteiligten Tochterunternehmen hatten beim Gericht der Europäischen Union im Wesentlichen auf Nichtigerklärung des Beschlusses, hilfsweise auf Herabsetzung der gegen sie verhängten Geldbußen geklagt.


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vg 09.09.2015