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Kartellamt gibt Erwerb von Coop durch Rewe unter Auflagen frei

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des norddeutschen Lebensmitteleinzelhändlers Coop eG, Kiel, durch die Rewe Markt GmbH, Köln, unter Auflagen freigegeben. Coop betreibt in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hamburg rund 200 Filialen unter der Marke Sky. Der Rewe-Konzern verfügt bundesweit über ca. 6000 Filialen. Rewe plant mindestens 55 Prozent an der Supermärkte Nord Vertriebs GmbH & Co. KG i.G., Kiel, zu erwerben, in die die Standorte der Coop eingebracht werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir haben uns alle relevanten Regionen genau angesehen und bewertet, ob auch nach einer Übernahme für die Verbraucher vor Ort noch genügend Auswahlmöglichkeiten existieren würden. In acht regionalen Märkten sowie zwei Hamburger Stadtbezirken hätte die Übernahme der Coop Filialen durch Rewe zu einer Behinderung des Wettbewerbs geführt. Zur Beseitigung dieser Wettbewerbsprobleme haben Rewe und Coop bereits während des laufenden Verfahrens elf Filialen aus den betroffenen Regionalmärkten an die wettbewerblich unabhängige, mittelständische Bartels Langness-Gruppe verkauft."

Keine erhebliche Behinderung auf den Beschaffungsmärkten

Auf den Beschaffungsmärkten – im Verhältnis der Händler zu ihren Lieferanten -  kommt es nach Auffassung des Bundeskartellamtes durch die Übernahme von Coop durch Rewe nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs. Maßgeblich hierfür war u.a. die Tatsache, dass das eigenständige Beschaffungsvolumen von Coop lediglich einem Anteil von unter 0,5 Prozent am gesamten Beschaffungsvolumen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels entspricht. Rewe und Coop sind bereits seit fast zehn Jahren in einer Einkaufskooperation verbunden, über die Coop 65 bis 70 Prozent seiner Waren beschafft. Insoweit war Coop auf der Beschaffungsseite schon in der Vergangenheit nicht als unabhängiger Wettbewerber von Rewe zu sehen, der eine echte Ausweichalternative für die Lieferanten dargestellt hätte, so die Kartellwächter.



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vg 28.10.2016