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Bundeskartellamt sanktioniert vertikale Preisbindung bei Lego

Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld in Höhe von 130.000 Euro gegen die Lego GmbH wegen vertikaler Preisbindung beim Vertrieb von sogenannten Highlight-Artikeln verhängt. Betroffen waren Händler in der Region Nord- und Ostdeutschland in den Jahren 2012 und 2013, die von Vertriebsmitarbeitern der Lego GmbH zur Anhebung der Endverkaufspreise gegenüber den Kunden gedrängt wurden.

Die betroffenen Artikel sowie gezielt ausgewählte Händler wurden in regelmäßig aktualisierten Listen festgehalten, so die Kartellwächter. Zum Teil seien den Händlern bei Unterschreitung der in den Listen festgeschriebenen Endverkaufspreise die Verknappung von Liefermengen bis hin zur Nicht-Belieferung angedroht worden. Teils sei auch die Höhe des Preisnachlasses auf den Händlereinkaufspreis bei der Lego GmbH mit der Einhaltung der Listenendverkaufspreise verknüpft worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Lego hat nach Einleitung des Verfahrens umfangreiche interne Ermittlungen durchgeführt und von Anfang an selbst maßgeblich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen. Es wurden auch entsprechende organisatorische und personelle Konsequenzen gezogen." Bei der Bußgeldfestsetzung sei diese Kooperation und die einvernehmliche Verfahrensbeendigung, ein sog. Settlement, umfassend berücksichtigt worden. "Der Fall zeigt, dass es sich für Markenartikler lohnt, frühzeitig mit den Kartellbehörden zusammenzuarbeiten und Vorwürfe lückenlos aufzuklären", sagte Marc Schweda, Partner für Kartellrecht bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells in Hamburg.

Das verhängte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.



 





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vg 12.01.2016