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Verpackungen: Ein Wegdefinieren wird es nicht mehr geben

Im kommenden Jahr löst das neue Verpackungsgesetz die derzeitige Verpackungsverordnung ab. Das Regelwerk stellt neue Herausforderungen an Hersteller, wie zum Beispiel die Verpflichtung zur Registrierung bei und die Abgabe von Mengenmeldungen. Die dafür eingerichtete Datenbank LUCID steht bereits jetzt bereit, um Herstellern und Händlern, die Verpackungen in Verkehr bringen, die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten. Zum Start sprach markenartikel mit Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), darüber, was das für die Industrie bedeutet, wie Wettbewerbsverzerrungen künftig vermieden werden sollen und warum es sich lohnt, an der Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu arbeiten.

markenartikel: Das Verpackungsgesetz, kurz: VerpackG, tritt zum 1. Januar 2019 offiziell in Kraft. Worauf müssen Unternehmen künftig achten?

Gunda Rachut: Das Gesetz erweitert die Produktverantwortung der Hersteller beziehungsweise Erstinverkehrbringer. Neu sind insbesondere zwei Pflichten: Zum einen die Registrierung bei der ZSVR Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Alle Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen müssen sich dort mit ihren Stammdaten registrieren und die einzelnen Markennamen der von ihnen vertriebenen Produkte im Verpackungsregister LUCID schriftlich angeben. Zum anderen die Abgabe von Datenmeldungen. Die Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen übermitteln die bislang nur an die Systembetreiber übermittelten Mengenmeldungen nun auch ergänzend an die Zentrale Stelle Verpackungsregister.

markenartikel: Was ändert sich mit Blick auf die Systembeteiligung? Viele Verpackungen wurden ja in der Vergangenheit aus dem Pflichtenbereich herausdefiniert, was zu Wettbewerbsverzerrungen geführt hat.
Rachut: Die Beteiligungspflicht an einem System besteht weiterhin. Besonderheiten bezüglich der Meldepflicht ergeben sich aus der sogenannten Höchstpersönlichkeit. Mit diesem Gebot ist eine Delegation dieser beiden neuen Pflichten an Dritte ausgeschlossen.

markenartikel: Mit dem von Ihnen angesprochenen Verpackungsregister LUCID sollen Auslegungsspielräume bei der Systembeteiligung vermieden werden?
Rachut: Ab 2019 wird durch ein öffentliches Verpackungsregister sichtbar, welche Hersteller beziehungsweise Erstinverkehrbringer, Händler und/oder Vertreiber von mit Ware befüllten Verpackungen ihrer Produktverantwortung nachkommen. LUCID zeigt, welche Hersteller sich mit welchen Marken registriert haben und damit ihrer finanziellen Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen nachkommen. Es entsteht also Transparenz in diesem Markt. Wer sich nicht gesetzeskonform verhält und damit seine Pflichten nicht erfüllt, geht ein hohes Risiko ein, dabei entdeckt zu werden.

markenartikel: Waren die schwarzen Schafe auch der Grund dafür, dass die Entsorgung und die Verwertung neu geregelt werden mussten?
Rachut: Seit 1993 besteht das Prinzip der Produktverantwortung für Verpackungen. Daraus resultiert, dass die Hersteller die Entsorgung ihrer Verkaufsverpackungen, die an den privaten Endverbraucher verkauft werden, gewährleisten müssen. Doch nicht alle Unternehmen haben dies umgesetzt. Dadurch entsteht jährlich ein hoher wirtschaftlicher Schaden. Diese Wettbewerbsverzerrungen sollen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister abgestellt werden. Dies war die zentrale Motivation für die Entstehung des Verpackungsgesetzes und der ZSVR.

Mehr über die konkreten Aufgaben der ZSVR, wie das neue Gesetz dazu beitragen soll, erneute Unstimmigkeiten mit den Systembetreibern des dualen Systems zu verhindern und warum entschieden wurde, die privatwirtschaftliche Entsorgung beizubehalten, lesen markenartikel-Abonnenten in Ausgabe 9/2018 des markenartikel, die auch als App gelesen werden kann. Weitere Informationen zum Inhalt finden Sie hier. Nicht Abonnenten finden hier die Möglichkeit zum Abo.


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vg 06.09.2018