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Digital-Champions: Panasonic, Comdirect & Co. ausgezeichnet

Die Comdirect Bank, die Berliner Verkehrsbetriebe und Panasonic gehören zu den Vorreiter in Sachen Digitalisierung. Das zeigt eine Studie der Kommunikationsberatung Faktenkontor, Hamburg, im Auftrag von 'Focus' und 'Focus Money'. In Kooperation mit dem Hamburgischen WeltWirtschaftsinstitut (HWWI) wurden rund 10.000 Unternehmen aus gut 50 Branchen analysiert. 415 Unternehmen wurden als "Digital-Champions" ausgezeichnet.

Unter den untersuchten Kreditinstituten ist die Comdirect Bank der "Digital-Champion". Bei den Krankenhäusern ist der Spitzenreiter das Klinikum Darmstadt. In der Chemiebranche liegt Siegwerk Druckfarben vorn. Auf Platz eins bei den Personaldienstleistern landet das auf den Gastronomiebereich spezialisierte Unternehmen Buhl Gastronomie-Personal-Service. Die Berliner Verkehrsbetriebe punkten im Bereich Regional- und Nahverkehr. In der Telekommunikationsbranche ist Gigaset Communications digitaler Champion. Im Bereich Unterhaltungselektronik punktet Panasonic vor Huawei und Apple.

Zur Methode

Für die Studie 'Digital-Champion' wurden vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 mit der Social-Listening-Methodik sämtliche Äußerungen zu den rund 10.000 nach Mitarbeiterzahl größten Unternehmen aus etwa 50 Branchen erfasst. Ausgewertet wurden Texte auf Nachrichtenportalen, Blogs und in den sozialen Medien. In einem zweiten Schritt wurden rund vier Millionen Nennungen der untersuchten Unternehmen den Kategorien Digitalisierung, Technologie oder Innovation zugeordnet und auf ihre Tonalität untersucht. Zudem wurde ein Fragebogen an alle Unternehmen versendet, um den digitalen Wandel über die vier Kategorien Daten, Arbeit, Prozesse und Kommunikation zu analysieren. Die Ergebnisse dieser schriftlichen Befragung flossen ebenfalls in das Ranking ein.

Der jeweilige Branchensieger erhielt 100 Punkte und setzte die Benchmark. Ausgezeichnet wurden Unternehmen, die mindestens 60 Punkte in der Gesamtwertung erreichten und über mindestens 20 Nennungen im Beobachtungszeitraum verfügten.


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vg 02.03.2018