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Digitalisierung: Öffentlich-Rechtliche vor Herausforderungen

Das interdisziplinäre Gutachten 'Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud' hat die Veränderungen des Fernsehens im Zuge der Digitalisierung und den Übergang zum 'Cloud-TV' untersucht. Mit diesem Begriff bezeichnen die Studienautoren Professor Dieter Dörr, Professor Bernd Holznagel und Professor Arnold Picot die vierte Generation des Fernsehens nach dem terrestrischen TV, dem Multikanalfernsehen über Kabel und Satellit sowie dem digitalen Fernsehen. 'Cloud-TV' vereint demnach in einem Angebot normales Fernsehen, Video-on-Demand und andere Online-Dienste bis hin zu Social-Media-Plattformen. Die Verbreitung erfolge über unterschiedliche Verteilmedien auf eine Vielzahl von Endgeräten. Zu diesem Angebot hinzu kommen Empfehlungs- und Personalisierungsmöglichkeiten auf Basis von Big Data-Analysen.

Es ist davon auszugehen, dass vor allem die großen amerikanischen Internetkonzerne mit YouTube, Netflix & Co. auf diesem Markt eine bedeutende Rolle spielen werden, so ein Fazit der Wissenschaftler.

Politisch und wirtschaftlich unabhängiger Rundfunk essentiel

Die Gutachter legen dar, dass der in der Verfassung begründete Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zur Meinungsbildung und Integration der Gesellschaft beizutragen, unverändert fortbesteht. Mit Blick auf die Unübersichtlichkeit von Informationen im Netz, der Meinungsrelevanz von linearen und non-linearen Bewegtbildangeboten und den besonderen ökonomischen Eigenschaften, denen Fernsehen auch in Zeiten der Cloud unterliegt, sei ein politisch und wirtschaftlich unabhängiger Rundfunk essentiell, so die Wissenschaftler. Diese Funktion könne sowohl aus verfassungsrechtlicher als auch aus ökonomischer Sicht aktuell nur vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk wahrgenommen werden.

Rundfunkrechtliche Vorgaben an neue Rahmenbedingungen anpassen

An einigen Stellen müssten rundfunkrechtliche Vorgaben an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden, um sicherzustellen, dass ZDF und ARD ihre Aufgaben auch in Zeiten des 'Cloud-TV' weiter erfüllen können. Deshalb sollten Sendungen künftig länger als heute erlaubt in der Mediathek bleiben können. Außerdem müsse es möglich sein, spezielle Angebote extra für das Netz herzustellen. Die Gutachter plädierten dafür, mehr Möglichkeiten zum Austausch und zur Beteiligung des Publikums an Diskussionen anzubieten.

Die Studie finden Sie hier.



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vg 07.11.2016