Dextro Energy: EU verbietet gesundheitsbezogene Angaben
Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg hat in der Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und der Dextro Energy GmbH & Co. KG entschieden, dass mehrere gesundheitsbezogene Angaben zu Glucose nicht zugelassen werden können. Das sei unerlaubte Gesundheitswerbung.
Das deutsche Unternehmen stellt in unterschiedlichen Formaten für den deutschen und den europäischen Markt Traubenzuckertäfelchen her. Im Jahr 2011 hatte Dextro Energy die Zulassung verschiedener gesundheitsbezogener Angaben beantragt wie 'Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung'.
Zwar bestätigte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dass ein Kausalzusammenhang zwischen der Aufnahme von Glucose und dem Beitrag zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel nachweisbar sei. Dennoch lehnte die Kommission die Zulassung dieser Angaben im Januar 2015 ab, da sie den Verbraucher verwirren würden. Sie riefen zum Verzehr von Zucker auf, für den nationale und internationale Behörden aber eine Verringerung des Verzehrs empföhlen. Dagegen hatte Dextro Energy geklagt.
Das deutsche Unternehmen stellt in unterschiedlichen Formaten für den deutschen und den europäischen Markt Traubenzuckertäfelchen her. Im Jahr 2011 hatte Dextro Energy die Zulassung verschiedener gesundheitsbezogener Angaben beantragt wie 'Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung'.
Zwar bestätigte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dass ein Kausalzusammenhang zwischen der Aufnahme von Glucose und dem Beitrag zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel nachweisbar sei. Dennoch lehnte die Kommission die Zulassung dieser Angaben im Januar 2015 ab, da sie den Verbraucher verwirren würden. Sie riefen zum Verzehr von Zucker auf, für den nationale und internationale Behörden aber eine Verringerung des Verzehrs empföhlen. Dagegen hatte Dextro Energy geklagt.
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