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Rasierklingen: Wilkinson unterliegt im Streit mit Gillette

Im Rechtsstreit zwischen der zu Procter & Gamble gehördenden Marke Gillette und der Edgewell-Marke Wilkinson über Rasierklingen hat das Landgericht Düsseldorf heute (18.7.) zugunsten von Gillette entschieden. Im Frühjahr 2017 hatte die Wilkinson Sword GmbH Eigenmarken-Ersatzklingen auf den Markt gebracht, die mit Gillettes Mach3-Rasierern kompatibel sind, aber wesentlich preiswerter als das Originalzubehör angeboten wurden. Gillette sah darin eine Verletzung des Patents EP 1 695 800.

"Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Landgericht Düsseldorf dem Antrag auf einstweilige Verfügung von Procter & Gamble stattgegeben hat", sagt Max Chambers, Geschäftsführer North East Europe bei Edgewell. "Wir sind jedoch weiterhin davon überzeugt, dass die Vorwürfe jeder Grundlage entbehren. Daher sind wir zuversichtlich, dass wir in diesem Rechtsstreit am Ende erfolgreich sein werden. Wir werden unsere Produkte weiterhin mit aller Kraft verteidigen (...)." Die Wilkinson Sword GmbH sei entschlossen, ihre Position zu verteidigen, und zwar sowohl im Verfügungs- als auch in einem möglichen Hauptsacheverfahren, und beabsichtige, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Zum Portfolio von Edgewell gehören Marken wie Schick und Wilkinson Sword, Edge, Skintimate, Playtex, Stayfree, Banana Boat, Hawaiian Tropic und Bulldog sowie Wet Ones-Feuchttücher.


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vg 18.07.2017