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Webshops mit Fakes nutzen zuvor registrierte Domainnamen

Zwischen Dezember 2016 und Januar 2017 haben mehr als 27.000 E-Shops in den vier EU-Mitgliedstaaten Spanien, Schweden, Deutschland und Vereinigtes Königreich mutmaßlich markenrechtsverletzende Waren vertrieben. Laut einem Bericht des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) nutzten dabei mehr als 21.000 dieser E-Shops Domainnamen, die zuvor bereits im Namen anderer Personen registriert waren. Schaut mal konkret nach Deutschland, standen dabei im betrachteten Zeitraumstanden 4.864 E-Shops unter dem Verdacht, das Markenrecht anderer durch die Nutzung eines Domainnamens unter der ccTDL, der zuvor von jemand anderem verwendet wurde, zu verletzen. Dies entspricht 80 Prozent der mutmaßlich gefälschten Webshops.

Der Bericht basiert auf einer Untersuchung der Top-Level-Domains des jeweiligen Ländercodes (ccTLD) der vier ausgewählten Mitgliedsstaaten. Ziel war es herauszufinden, wie häufig E-Shops, die mutmaßlich markenrechtsverletzende Waren vertreiben, zuvor genutzte Domainnamen verwenden. Unter diesen zuvor genutzten Domainnamen finden sich Beispiele aus nahezu allen Bereichen des Internets, zum Beispiel öffentliche, private und kommerzielle Aktivitäten; öffentliche Organisationen und besondere Interessengruppen; Nachrichten- und Media-Websites; politische, kulturelle und religiöse Websites; Prominente und Fanclubs sowie Erwachsenen- und Dating-Websites.

Zusammenarbeit einer Vielzahl von Behörden ist notwendig

António Campinos, Exekutivdirektor des EUIPO: "Diese Analyse wird Strafverfolgungsbehörden in der EU bei der Suche nach einer geeigneten Herangehensweise dienen, um das Problem mit entsprechenden Geschäftsmodellen direkt an dessen Ursprung, den gefälschten E-Shops, lösen zu können. Ein Ausbau der verfügbaren Informationen zur Vorgehensweise von Fälschern eröffnet Unternehmen neue Wege und unterstützt sie bei der Bekämpfung von Produktfälschung im Online-Bereich. Auch für Kunden bieten sich hierdurch Vorteile."

Eine Zusammenfassung der Studie finden Sie hier. Den kompletten Report können Sie hier lesen.


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vg 24.10.2017