ANZEIGE

ANZEIGE

Coty-Urteil: Rückenwind für Luxusmarken

Die Luxemburger Richter haben kürzlich das Plattformverbot des Duft- und Kosmetikunternehmens Coty für Vertragshändler bestätigt. Coty wendet in seinen Depotverträgen mit Parfümerien strenge Kriterien an, die diese erfüllen müssen, um überhaupt Produkte des Kosmetik- und Duftherstellers führen zu dürfen. Unter anderem werden spezielle Anforderungen an die Fassade, die Innenausstattung und die Beleuchtung der Parfümerie gestellt. Den Parfümerien wird außerdem vorgegeben, dass Coty-Produkte im Internet nur in einem sogenannten "elektronischen Schaufenster" angeboten werden dürften. Der Depotvertrag verbietet es den Parfümerien, über Internetplattformen wie Amazon.de zu verkaufen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die kartellrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots im Grundsatz bestätigt.

Was aber bedeutet die Coty-Entscheidung für Marken- oder Qualitätsprodukte ohne Luxusimage? Zu dieser Frage haben Kommentatoren aus verschiedenen Ländern unmittelbar nach Urteilsverkündung in Blog-Beiträgen, Newslettern oder in Zeitungsinterviews über vierzig Kommentare abgegeben. Die deutliche Mehrheit der analysierten Kommentare misst dem Urteil eine über den Anwendungsfall von Luxuswaren hinausgehende Bedeutung zu. Danach können auch Unternehmen, deren Waren kein Luxusimage haben, von dem Coty-Urteil profitieren.

Einige Fragen bleiben aber offen. Warum bei der Bewertung von Einzelfällen Vorsicht geboten ist, warum eine gewisse Restunsicherheit bleibt und was es zu beachten gilt, beleuchten Dr. Markus Schöner und Dr. Denis Schlimpert (beide CMS Deutschland) in ihrem Gastbeitrag in Ausgabe 1-2/2018 des MARKENARTIKEL, die auch als App gelesen werden kann. Weitere Informationen zum Inhalt finden Sie hier. Nicht Abonnenten finden hier die Möglichkeit zum Abo.


zurück

vg 01.02.2018