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'Glen': Hamburger Gericht muss Verwechslungsgefahr prüfen

Das Landgericht Hamburg muss herausfinden, ob das Wort 'Glen' deutsche Verbraucher in die Irre führt. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg entschieden. Es soll nun prüfen, ob ein Verbraucher unmittelbar an die eingetragene geografische Angabe 'Scotch Whisky' denkt, wenn er ein vergleichbares Erzeugnis mit der Bezeichnung 'Glen' vor sich hat.

Konkret geht es um einen Whisky mit der Bezeichnung 'Glen Buchenbach', der von einer Brennerei in Berglen im Buchenbachtal in Schwaben hergestellt wird. The Scotch Whisky Association, eine Interessenvertretung der schottischen Whiskybranche, hatte dagegen geklagt und vertritt die Ansicht, dass die Verwendung des Ausdrucks 'Glen' für den deutschen Whisky die eingetragene geografische Angabe 'Scotch Whisky' beeinträchtige.

Es sei zu prüfen, ob in normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger europäischer Durchschnittsverbraucher durch den Namen des betreffenden Erzeugnisses veranlasst werde, gedanklich einen Bezug zu der Ware herzustellen, die die geschützte geografische Angabe trage.


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vg 09.06.2018