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Markenschutz: Eine Marke zahlt sich aus

Eine solide Strategie  zum Schutz von Marken ist eine wichtige Grundvoraussetzung zur Sicherung des langfristigen Erfolgs eines Unternehmens. Jährlich werden allein in Deutschland ca. 75.000 Marken neu angemeldet. Darüber hinaus werden weitere 100.000 Unionsmarken im Jahr beim europäischen Amt für geistiges Eigentum (kurz: EUIPO) in Alicante, Spanien, angemeldet. Derzeit gibt es knapp drei Millionen eingetragene Marken, die Schutz in Deutschland genießen. Hinzu kommen die Firmen- oder Domainnamen, die durch die reine Benutzung im geschäftlichen Verkehr einen Kennzeichenschutz für den Inhaber begründen können.

Unterscheidungskraft ist wichtig

Eine Marke ist ein Zeichen, mit welchem man sein Unternehmen bzw. seine Produkte von dem Unternehmensnamen bzw. Produktnamen der Wettbewerber eindeutig abgrenzt. Ein Markenzeichen muss unterscheidungskräftig sein und auf die Herkunft aus einem Unternehmen hinweisen können.

Fachbegriffe oder beschreibende Begriffe sind daher regelmäßig vom Markenschutz ausgenommen, da sie freihaltebedürftig sind. Um herauszufinden, ob ein Markenname wirklich eine Marke im Sinne des MarkenG sein kann, lohnt es sich darüber nachzudenken, ob es sein kann, dass ein solcher Begriff Wettbewerbern untersagt werden kann oder nicht. Kommt man zu dem Schluss, dass Wettbewerber den Begriff doch zwingend benutzen können müssen, um ihre Produkte zu beschreiben oder zu benennen, so wird kein für den Markenschutz geeignetes Zeichen vorliegen, da es beschreibend oder gar freihaltebedürftig ist. Es wird sogar geprüft, ob Marken gegen "die guten Sitten" verstoßen. So wurde aus diesem Grund der Marke 'Fack ju Göhte' vom EUIPO der Markenschutz verwehrt, obwohl den betreffenden Film bereits Millionen Zuschauer gesehen haben und den Titel offensichtlich nicht anstößig fanden.

Will man also ein Unternehmen starten oder ein neues Produkt mit einem griffigen Namen entwickeln, so ist man gut beraten, wenn man zunächst prüft, ob der Name so auch noch verfügbar ist. Wo es Konfliktpotenzial gibt, wie man gegen Trittbrettfahrer vorgehen kann und warum eine Markenüberwachung sinnvoll ist, lesen MARKENARTIKEL-Abonnenten im Gastbeitrag von Volker Lehmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte in München, in Ausgabe 7/2018, die auch als App gelesen werden kann. Weitere Informationen zum Inhalt finden Sie hier. Nicht Abonnenten finden hier die Möglichkeit zum Abo.


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vg 13.07.2018