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Markenschutz der Kitkat-Form muss neu überprüft werden

Ob die Form des Kitkat-Riegels geschützt bleibt, ist weiter offen. Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg hat entschieden, dass das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz in Alicante erneut prüfen muss, ob die dreidimensionale Form des Produkts 'Kit Kat 4 Finger' von Nestlé als Unionsmarke aufrechterhalten werden kann. Der Schweizer Konsumgüterkonzern hatte jahrelang um diesen Schutz gerungen. 2002 hatte das Unternehmen das dreidimensionale Zeichen beim EUIPO angemeldet. 2006 wurde die Unionsmarke für 'Bonbons; Bäckereierzeugnisse, feine Backwaren, Kleingebäck; Kuchen, Waffeln' eingetragen.

Ein Jahr später beantragte Cadbury Schweppes (heute: Mondelez UK Holdings & Services) beim EUIPO die Nichtigerklärung der Marke. Im Jahr 2012 wies das Amt diesen Antrag zwar zurück. Mondelez beantragte allerdings beim Gericht der Europäischen Union die Aufhebung der Entscheidung und bekam damit im Dezember 20162 recht. Das Gericht stellte fest, dass das EUIPO die streitige Marke infolge ihrer Benutzung in der Union keineswegs in allen Ländern Unterscheidungskraft erlangt habe. Dies sei nur für einen Teil des Unionsgebiets nachgewiesen worden.

Mit seinem aktuellen Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union klargestellt, dass das Gericht die Entscheidung des EUIPO zu Recht aufgehoben hat.


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vg 25.07.2018