Verbrauch: Bosch siegt gegen Dyson im Streit um Energieetikett
Die Hersteller von Staubsaugern müssen nicht mitteilen, unter welchen Testbedingungen die auf dem Energieetikett angegebene Einstufung zum Verbrauch ermittelt wurde. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg entschieden. Es stelle keine "irreführende Unterlassung" dar.
Konkret ging es um eine Klage des britischen Elekronikonzerns Dyson, der beutellose Staubsauger herstellt, gegen BSH Hausgeräte, München, mit den Marken Siemens und Bosch. Die Briten hatten die Energieverbrauchskennzeichnung der von BSH vertriebenen Staubsauger beanstandet. Diese Kennzeichnung gebe gemäß der Verordnung die Ergebnisse der Energieeffizienztests wieder, die mit einem leeren Beutel durchgeführt worden seien. Die Energieverbrauchskennzeichnung dieser Staubsauger täusche den Verbraucher, da sich bei normalem Betrieb die Poren des Beutels, wenn sich dieser mit Staub fülle, schlössen, so dass der Motor eine höhere Leistung entwickeln müsse, damit der Staubsauger die gleiche Saugkraft beibehalte.
Konkret ging es um eine Klage des britischen Elekronikonzerns Dyson, der beutellose Staubsauger herstellt, gegen BSH Hausgeräte, München, mit den Marken Siemens und Bosch. Die Briten hatten die Energieverbrauchskennzeichnung der von BSH vertriebenen Staubsauger beanstandet. Diese Kennzeichnung gebe gemäß der Verordnung die Ergebnisse der Energieeffizienztests wieder, die mit einem leeren Beutel durchgeführt worden seien. Die Energieverbrauchskennzeichnung dieser Staubsauger täusche den Verbraucher, da sich bei normalem Betrieb die Poren des Beutels, wenn sich dieser mit Staub fülle, schlössen, so dass der Motor eine höhere Leistung entwickeln müsse, damit der Staubsauger die gleiche Saugkraft beibehalte.
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