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E-Zigarette dürfen weiter frei verkauft werden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 20.11. entschieden, dass E-Zigaretten keine Arzneimittel oder Medizinprodukte sind. Damit bleibt der freie Handel zum Beispiel in Tabakläden und im Internet weiterhin legal. Das Bundesverwaltungsgericht hat somit ein früheres Urteil der Stadt Wuppertal und die Auffassung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2011 zurückgewiesen.

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vg 21.11.2014