Fast-Track: Schnellerer Markenschutz in Europa
Seit dem 24. November 2014 stellt das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Möglichkeit bereit, Markenschutz schneller zu erlangen. Mit dem neu eingeführten Fast-Track-System soll die reguläre Bearbeitungszeit bis zur Veröffentlichung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung erheblich verkürzt werden - und zwar um etwa die Hälfte. Die Anmeldungen, die diesem Verfahren unterliegen, werden zum Zwecke der Erhebung von Widersprüchen schneller veröffentlicht. Dies werde für den Fall der Nichterhebung von Widersprüchen zu einer schnelleren Eintragung der Anmeldungen führen, teilte das HABM mit.
Voraussetzung für die Beanspruchung des Fast-Track-Systems ist zum einen die sofortige Zahlung der Amtsgebühren und zum anderen die Verwendung von bestimmten Waren- und Dienstleistungsbegriffen, die vom HABM bereits anerkannt wurden. Das System wird für die Nutzer ohne zusätzliche Amtsgebühren zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung für die Beanspruchung des Fast-Track-Systems ist zum einen die sofortige Zahlung der Amtsgebühren und zum anderen die Verwendung von bestimmten Waren- und Dienstleistungsbegriffen, die vom HABM bereits anerkannt wurden. Das System wird für die Nutzer ohne zusätzliche Amtsgebühren zur Verfügung gestellt.
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