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IfM schlägt Abstufung der Hilfen in Abhängigkeit davon vor, wie stark Branchen betroffen sind

Die Wissenschaftler am Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn haben zwei verschiedene zeitliche Krisenszenarien betrachtet, um die wirtschaftlichen Folgen für und auf den Mittelstand besser einschätzen zu können. Bis zum Ausbruch der Covid-19-Pandemie Anfang März in Deutschland sei die Eigenkapitalquote der meisten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) dank der guten Gewinnsituation in den vergangenen Jahren deutlich besser als zu Beginn der Finanzkrise in 2008/2009 gewesen: In 2017 lag sie bei 29 Prozent und damit nahezu gleichauf wie die Eigenkapitalquote von großen Unternehmen (32 %).

"Dank starker Zuwachsraten in den vergangenen Jahren weisen auch die Kleinstunternehmen im Durchschnitt ähnlich hohe Eigenkapitalquoten auf wie große Unternehmen. Jedoch ist der Anteil der Kleinstunternehmen, die überhaupt kein Eigenkapital bilanziell ausweisen deutlich höher als bei größeren Unternehmen. So verfügt rund jedes vierte Unternehmen – also etwa 770.000 Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 17.500 Euro und maximal einer Million Euro Jahresumsatz – sogar über kein Eigenkapital. Für sie ist aktuell die Gefahr einer Liquidation deutlich höher als für die größeren Unternehmen", so die IfM-Präsidentin Prof. Dr. Friederike Welter. "Von den knapp 340.000 Unternehmen im Einzelhandel mit einem Umsatz zwischen 17.500 Euro und maximal einer Million Euro Jahresumsatz gilt dies schätzungsweise für 110.000 Unternehmen."

Branchen sind unterschiedlich stark betroffen

Die Maßnahmen wie Kurzarbeit, die angekündigten Kredithilfen, die die Bundesregierung in den vergangenen Tagen initiiert hat, böten den Arbeitgebern zunächst Entlastung. Eine besondere Bedeutung komme jedoch dem Soforthilfe-Fonds für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe zu, der abgestufte Einmalzahlungen für eine Überbrückung von drei bis maximal fünf Monate vorsieht.

"Bei den meisten mittelständischen Unternehmen dürfte eine kurzfristige Krise nicht unbedingt gleich zur Liquidation führen. Anders könnte sich das für Kleinstunternehmen und Wirtschaftszweige ohne digitalisierbare Dienstleistungen oder Vermarktungswege wie in der Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitwirtschaft, im Tourismus- und Gaststättengewerbe darstellen. In diesen Bereichen lassen sich die ausgefallenen Umsätze nach Abflauen der Krise nicht nachholen. Wir empfehlen daher eine Abstufung der Hilfen in Abhängigkeit davon, wie stark die jeweiligen Branchen von der Krise betroffen sind", so Prof. Dr. Friederike Welter.

Auch hat sich die Grundsicherung in der Vergangenheit grundsätzlich als Instrument zur Überwindung kurzfristiger Unternehmenskrisen bewährt. Bislang war die Gewährung der Hilfe allerdings an eine Vermögensprüfung geknüpft, was im Zuge der aktuellen Maßnahmen nun offenkundig ausgesetzt wird.

Längere Dauer sorgt für höhere Liquidationsrate

Dauert der Stillstand länger als sechs Monate an, ist nicht nur mit einer höheren Liquidationsrate zu rechnen, sondern auch mit einem Übergreifen der negativen wirtschaftlichen Folgen auf weitere mittelständische Wirtschaftsbereiche sowie auf die Zulieferer, so die IfM-Wissenschaftler. Sie begrüßen daher die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die Unternehmen. Zugleich weisen sie daraufhin, dass das Schutzschirmverfahren im Insolvenzrecht auch eine Chance zur Krisenlösung bietet.

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vg 26.03.2020