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Werberat: Beschwerdezahlen haben 2019 erneut zugenommen

Beschwerdebilanz 2019: Deutscher Werberat rügt Werbeinhalte (Quelle: Deutscher Werberat)
Beschwerdebilanz 2019: Deutscher Werberat rügt Werbeinhalte (Quelle: Deutscher Werberat)

Werbung sorgt immer wieder für Kritik: Der Deutsche Werberat hat im vergangenen Jahr 793 Werbemaßnahmen überprüft, zu denen aus der Bevölkerung 3.636 einzelne Beschwerden vorlagen. Von den insgesamt 793 geprüften Fällen fielen 279 Fälle nicht in die Zuständigkeit der Selbstkontrolleinrichtung, etwa weil es sich nicht um Wirtschaftswerbung, sondern um Werbung von Behörden oder Parteien handelte, die Produkte an sich kritisiert oder Verstöße gegen gesetzliche Werbeverbote geltend gemacht wurden.

Der Werberat entschied über 514 einzelne Werbesujets, ein Zuwachs von elf Prozent gegenüber dem Vorjahr. In 141 Fällen teilte der Werberat die Kritik der Beschwerdeführer und informierte die betreffenden Unternehmen über den Verstoß gegen den Werbekodex. Insgesamt wurde jede vierte Werbekampagne, über die sich Bürger bei der Selbstkontrolleinrichtung beschwert hatten, von den betroffenen Unternehmen zurückgezogen oder geändert (128 Fälle). Von Kritik freigesprochen wurden 373 Werbemotive: Es lag kein Verstoß gegen den Werbekodex vor. Nur in wenigen Fällen reagierten die Unternehmen nicht unmittelbar auf die Beanstandung und erhielten deshalb eine Öffentliche Rüge (2019: 13). Die Werbung eines Unternehmens wurde nachträglich beanstandet. Es hatte die Werbung aufgrund urheberrechtlicher Schwierigkeiten gelöscht, aber keine Einsicht gezeigt.

Geschlechterdiskriminierende Werbung bleibt Beschwerdeschwerpunkt

Geschlechterdiskriminierende Werbung, also sexistische Werbung, Frauen- und/oder Männerdiskriminierung, steht nach wie vor an der Spitze der Gründe, warum sich die Bevölkerung mit Protesten an den Werberat wendet. Hier ging die Anzahl der Beschwerdefälle nochmals minimal zurück, von 261 Fällen im Jahr 2018 auf 259 im Jahr 2019. Von 2017 auf 2018 waren die Beschwerdefälle bereits deutlich gesunken, von 321 Sujets auf 261 Fälle. Gleichzeitig zeigt die nochmals deutlich gestiegene Anzahl an Einzelbeschwerden zu den Werbemotiven (727 gegenüber 445 im Jahr 2018) die unverändert hohe Bedeutung des Themas in der Bevölkerung sowie die Bekanntheit der Beschwerdestelle. In ungefähr einem Drittel der Fälle folgte der Werberat der Kritik: Er beanstandete insgesamt 84 Werbemaßnahmen.

An zweiter Stelle der Beschwerdegründe standen Verstöße gegen Ethische und moralische Mindestanforderungen (70 Fälle). Weitere Beschwerdeinhalte betrafen den Kinder- und Jugendschutz (27 Fälle), die Diskriminierung von Personengruppen (45), die Nachahmungsgefahr gefährlichen oder unsozialen Verhaltens (20) sowie sexuell anstößige Werbung (15). In 14 Fällen wurden Verstöße gegen den Kodex zur Alkoholwerbung geltend gemacht, ein Anstieg um zwei Fälle gegenüber dem Vorjahr. In fünf Fällen wurde ein Verstoß gegen den Lebensmittelkodex vorgebracht.

Kritisierte Werbung nach Werbemitteln

Am häufigsten wird sich beim Deutschen Werberat über Online-Werbung beschwert. In 130 Fällen hat der Werberat 2019 über digitale Werbeinhalte entschieden. Mit 108 Fällen folgte die Plakatwerbung vor der TV-Werbung. Hier wurden 75 Fälle begutachtet.



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(vg) 06.04.2020



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vg 06.04.2020