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Halbjahresbilanz: Werberat lobt Verantwortungsgefühl der Unternehmen

Einmal mehr bildet 'Geschlechterdiskriminierende Werbung' den Schwerpunkt der Proteste (Grafik: Werberat)
Einmal mehr bildet 'Geschlechterdiskriminierende Werbung' den Schwerpunkt der Proteste (Grafik: Werberat)

Der Deutsche Werberat bescheinigt den werbenden Unternehmen in Deutschland "insgesamt ein hohes Maß an Verantwortungsgefühl und eine weiterhin außerordentlich große Kooperationsbereitschaft". Aus der jetzt veröffentlichten Halbjahresbilanz geht hervor, dass von insgesamt 357 geprüften Werbemaßnahmen 171 nicht zu beanstanden waren; in 119 Fällen leitete das Gremium an zuständige Stellen weiter oder forderte die Beschwerdeführer wegen fehlender Zuständigkeit des Werberats auf, ihre Rechte selber wahrzunehmen. Bei den verbleibenden 67 Fällen erklärten sich 93 Prozent der Unternehmen freiwillig bereit, die von der Selbstkontrolleinrichtung der Werbewirtschaft beanstandete Werbung einzustellen oder zu ändern (56 Stopps, 6 Änderungen). Nur fünf Öffentliche Rügen mussten ausgesprochen werden, weil die Unternehmen sich zunächst nicht einsichtig zeigten.

Insgesamt erreichten den Werberat 1.524 Beschwerden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres. Der deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahr (642) liegt an drei Werbemaßnahmen, auf die mehr als die Hälfte aller Beschwerden entfielen und die das Gremium im Lauf des Verfahrens auch beanstandet hatte. Allein zu dem öffentlich gerügten Spot einer Einzelhandelskette gingen über 750 Proteste ein. 119 Fälle (26 Prozent gegenüber 2018) fielen nicht in die Zuständigkeit des Gremiums, weil sich die Beschwerden beispielsweise gegen mögliche Rechtsverstöße richteten oder weil es sich nicht um Wirtschaftswerbung handelte.

„Wir freuen uns sehr, dass die Unternehmen mit dem Werberat zusammenarbeiten und ihre Werbung vom Markt nehmen, wenn das Gremium sie wegen eines Verstoßes gegen den Werbekodex beanstandet hat. Das geschieht, obwohl es sich um rechtlich zulässige Werbung handelt“, fasst Julia Busse, Geschäftsführerin des Deutschen Werberats, die Halbjahresbilanz 2019 zusammen und ergänzt: „Auch wenn sich einige wenige Firmen darin gefallen, Grenzen zu überschreiten: Die übergroße Mehrheit der rund 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland hält sich an die Vorgaben des Werberats bzw. stoppt oder ändert ihre Werbung, wenn die Werbebranche selbst sie dazu aufgefordert hat.“

Inhalte der Werbekritik

Wie in den vergangenen Jahren bildete der Beschwerdegrund ‚Geschlechterdiskriminierende Werbung‘ (sexistische Werbung, Frauen- und/oder Männerdiskriminierung) den Schwerpunkt der Proteste aus der Bevölkerung mit insgesamt 120 Fällen (2018: 137). Die Beanstandungsquote lag bei knapp einem Drittel. In fast allen dieser Fälle, in denen die Werbung gegen die Verhaltensregeln gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen verstieß, konnte die Selbstkontrolleinrichtung die Unternehmen zum Umdenken bewegen.

Innerhalb der Rubrik ‚Geschlechterdiskriminierende Werbung‘ entfielen 94 Fälle auf die Kategorie sexistische/herabwürdigende Werbung, in vier Fällen wurde Männerdiskriminierung geltend gemacht und in 22 Fällen Frauendiskriminierung. Zu dieser Fallgruppe zählen auch stereotype Darstellungen, die der Werberat dann als diskriminierend einstuft, wenn zugleich impliziert wird, ein Geschlecht sei weniger wert oder zu bestimmten Tätigkeiten nicht in der Lage. So änderte nach Intervention des Werberats ein Hersteller von Schulranzen sein Werbemotiv mit „Wissbegierigen Jungen“ auf der einen und „Junge Damen“, denen es nach dem Werbetext nur um Äußerlichkeiten ging, auf der anderen Seite. In der geänderten Werbung werden Jungen und Mädchen gleichermaßen angesprochen.

Zugenommen haben Beschwerden in der Rubrik ‚Ethik und Moral‘, in der ein breites Spektrum an Beschwerdeinhalten zusammengefasst ist (39 Fälle gegenüber 31 in 2018), sowie Fälle mit dem Vorwurf der ‚Diskriminierung von Personengruppen‘ (21 gegenüber 15 im Vorjahreszeitraum). Beschwerdefälle zu potentiell angsteinflößender oder in unpassender Art an Kinder und Jugendliche adressierter Werbung (zusammengefasst unter ‚Entwicklungsbeeinträchtigung Kinder und Jugendliche‘) blieben konstant (11 Fälle). Andere Beschwerdegründe lagen im einstelligen Bereich.




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(tor) 15.08.2019



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tor 15.08.2019