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Bundeskartellamt präsentiert Merkblatt für Auslandsfusionen

Bonn, 30. September 2014: Das Bundeskartellamt hat ein neues Merkblatt zu der Beurteilung von Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle vorgelegt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir wollen Zusammenschlüsse, die sich nicht auf Deutschland auswirken, von unnötiger Bürokratie entlasten. Mit dem Merkblatt geben wir den Unternehmen klare Regeln an die Hand und schaffen damit Rechtssicherheit. Im Ergebnis soll vermieden werden, dass Zusammenschlüsse, die keine signifikanten Auswirkungen in Deutschland haben, dennoch von uns geprüft werden."

Bei Zusammenschlüssen zwischen ausländischen Unternehmen stelle sich häufig die Frage, ob eine Fusionskontrolle in Deutschland durchgeführt werden muss. Dies ist laut Bundeskartellamt nur dann der Fall, wenn die Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen erreichen und das Vorhaben darüber hinaus hinreichende wettbewerbliche Auswirkungen auf Deutschland hat. Andernfalls bestehe keine Anmeldepflicht.  

Das neue Merkblatt 'Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle' ersetzt das Vorgängerdokument aus dem Jahr 1999. Insbesondere wurden Fallbeispiele aufgenommen, die die Anwendung des Prüfkonzepts in der Praxis erleichtern sollen. Das Merkblatt soll Unternehmen und deren Beratern bei der Einschätzung helfen, ob ein Zusammenschlussvorhaben ausreichende Inlandsauswirkungen in Deutschland hat.


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vg 30.09.2014