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Bier und Wein aus Deutschland künftig in China vor Nachahmung geschützt

Bayerisches und Münchener Bier sowie Wein aus Rheinhessen, Franken und von der Mosel sind künftig auch in China vor Nachahmung geschützt. Sie stehen auf einer Liste von 100 europäischen Produkten, deren geographische Angaben künftig auch im Land der Mitte gelten. Im Gegenzug werden auch 100 chinesische geografische Angaben in der EU geschützt. Die EU-Liste der in China zu schützenden geografischen Angaben umfasst weitere Erzeugnisse wie Cava, Champagner, Feta, Irish Whiskey, Ouzo, Polska Wódka, Porto, Prosciutto di Parma und Queso Manchego. Zu den chinesischen Erzeugnissen zählen beispielsweise Pixian Dou Ban (Pixian-Bohnenpaste), Anji Bai Chaa (Anji Weißer Tee), Panjin Da Mi (Panjin-Reis) und Anqiu Da Jiang (Anqiu-Ingwer).

Das Abkommen wird nun einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Auf EU-Seite werden dann das Europäische Parlament und der Rat um ihre Zustimmung ersucht. Das Abkommen wird voraussichtlich vor Ende 2020 in Kraft treten. Vier Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens soll sein Geltungsbereich auf weitere 175 Namen von Erzeugnissen mit geografischen Angaben von beiden Seiten ausgeweitet werden. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und China im Bereich der geografischen Angaben begann vor 2006.



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vg 08.11.2019