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Urheberrechtsschutz: Mode als geistige Schöpfung

Modelle und Muster in der Modebranche dienen einem einfachen Gebrauchszweck, nämlich der Massenproduktion von Jeans, T-Shirts und Sweatshirts. Je ausgefallener sie sind, desto eher können sie Produkte zum Kassenschlager machen. Hersteller suchen deshalb den größtmöglichen Schutz für solche Modelle und Muster für ihre Modelinien. In einem nicht nur für die Bekleidungsindustrie interessanten Urteil entschied der Gerichtshof der Europäischen Union nun, dass Modelle und Muster grundsätzlich auch den weitreichenden urheberrechtlichen Schutz genießen können. Voraussetzung ist aber nicht nur eine spezielle ästhetische Wirkung, sondern der Charakter als originäres Werk.

G-Star gegen Confemel

Den meisten modeaffinen Menschen ist der niederländische Fashion-Konzern G-Star geläufig. Bekannt ist er insbesondere aufgrund seiner Modelinien G-Star und G-Star Raw. Das Unternehmen setzt auf ausgefallene Designs, was nicht zuletzt einer der Gründe für das florierende Geschäft von G-Star ist. In einer so Branche mit so geringen Margen wie der Modebranche kämpfen Unternehmen um Alleinstellungsmerkmale und die Vorherrschaft im Segment.

Der portugiesische Wettbewerber Cofemel – bekannt für die Marke Tiffosi – war G-Star deshalb ein Dorn im Auge. Das Unternehmen aus den Niederlanden warf seinem Konkurrenten aus Portugal vor, er würde Jeans, T-Shirts und Sweatshirts seiner Linien Arc und Rowdy kopieren. Dabei verwies G-Star nicht nur darauf, dass beide Linien als Modelle und Muster geschützt seien, sondern beanspruchte aufgrund der besonderen ästhetischen Wirkung auch urheberrechtlichen Schutz für sie. Durch das Kopieren der Linien verletzte Cofemel dieses Urheberrecht. Als Urheber könne ausschließlich G-Star über Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe und Verbreitung entscheiden und das für einen sehr viel längeren Zeitraum als es mit dem bloßen Schutz als Modell und Muster möglich wäre.

Unter welchen Umständen Kleidung Urheberrechtsschutz genießen kann und was das für Unternehmen bedeutet, lesen Sie im vollständigen Gastbeitrag von Alexander Leister von der Wirtschaftskanzlei CMS in markenartikel 11/2019. Zur Bestellung geht es hier.



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vg 12.11.2019