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Werberat überarbeitet Lebensmittelkodex und baut Vorgaben für an Kinder gerichtete Werbung aus

Der Deutsche Werberat, Berlin, hat die überarbeitete Fassung seiner Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel veröffentlicht. Das Regelwerk wird dabei um weitere Vorgaben für speziell an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung ausgebaut. Dem Erlernen eines gesunden, aktiven Lebensstils oder einer ausgewogenen Ernährung darf demnach beispielsweise nicht entgegengewirkt werden. Werbende Unternehmen und ihre Marktpartner müssen zudem unter anderem sicherstellen, "dass durch die Werbung die Rolle von Eltern oder Erziehungsberechtigten für eine ausgewogene, gesunde Ernährung ihrer Kinder nicht untergraben wird". Auch soll laut den Regeln die Werbung keinerlei Verbindung zwischen dem Konsum des beworbenen Lebensmittels und eines dadurch verbesserten sozialen/schulischen Erfolgs herstellen. Ausgenommen hiervon sind Werbeaussagen, die der Gesetzgeber erlaubt, namentlich solche, die der EU-Health-Claims-Verordnung entsprechen.

"Mit der Überarbeitung des Lebensmittelkodex stellt sich die Werbewirtschaft erneut ihrer Verantwortung gegenüber Kindern, die auf Grund ihrer geringen Erfahrung besonders schutzbedürftig sind", so Katja Heintschel von Heinegg, Leiterin des Deutschen Werberats, die Neuerungen zusammen. "Dies gilt für sämtliche Formen kommerzieller Kommunikation, der Geltungsanspruch der Verhaltensregeln umfasst digitale wie klassische Werbung."

Das überarbeitete Regelwerk ist hier abrufbar. Träger der Selbstkontrolleinrichtung sind die gegenwärtig 45 im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW zusammengeschlossenen Organisationen der werbenden Wirtschaft, des Handels, der Medien, der Kommunikations- und Mediaagenturen, der Forschung sowie der Werbeberufe.

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vg 10.01.2020