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Händler nicht haftbar für Kundenbewertungen bei Amazon

Anbieter eines auf der Online-Handelsplattform Amazon angebotenen Produkts sind nicht für den Inhalt von Bewertungen des Produkts durch Kunden haftbar. Das hat der Bundesgerichtshof geurteilt. Hintergrund ist eine Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb gegen einen Anbieter von Kinesiologie-Tapes. Er hatte diese Produkte in der Vergangenheit damit beworben, dass sie zur Schmerzbehandlung geeignet seien, was jedoch medizinisch nicht gesichert nachweisbar ist. Die Beklagte hat deshalb am 4. November 2013 gegenüber dem Kläger eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Am 17. Januar 2017 bot die Beklagte bei Amazon Kinesiologie-Tapes an. Unter diesem Angebot waren Kundenrezensionen abrufbar, die unter anderem die Hinweise "schmerzlinderndes Tape!", "This product is perfect for pain…", "Schnell lässt der Schmerz nach", "Linderung der Schmerzen ist spürbar", "Die Schmerzen gehen durch das Bekleben weg" und "Schmerzen lindern" enthielten. Die Löschung der Kundenrezensionen lehnte Amazon auf Anfrage der Beklagten ab.

Der Verband Sozialer Wettbewerb begehrt Unterlassung und Zahlung der Vertragsstrafe sowie der Abmahnkosten. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt. Die Beklagte treffe für Kundenbewertungen der von ihr bei Amazon angebotenen Produkte keine wettbewerbsrechtliche Haftung.

Bitkom: Urteil stärkt Rechtssicherheit für Händler und Plattformbetreiber

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagt: "Der BGH hat mit seinem heutigen Urteil die Rechtssicherheit für Händler und Plattformbetreiber gestärkt und zugleich Vielfalt und Aussagekraft von Bewertungen gesichert. Transparente und unabhängige Bewertungen, die auf subjektiven Eindrücken und Erfahrungswerten beruhen, sind für Kunden mit die wichtigste Hilfe beim Online-Einkauf." Er ergänzt: "Viele Plattformen filtern bereits gefälschte, gekaufte und nicht vertrauenswürdige Bewertungen heraus. Weitere Eingriffe oder das Löschen einzelner Bewertungen, etwa durch Verkäufer oder Plattformbetreiber, würden Transparenz und Unabhängigkeit von Kundenbewertung insgesamt beschädigen. Kundenbewertungen sind keine Werbung – sie sind Abbild zahlloser unabhängiger Meinungen, die Kunden zu einem Produkt mitgeteilt haben. Ob dieses Meinungsbild in den Bewertungen positiv oder negativ ausfällt, liegt nicht in der Hand des Verkäufers – sondern einzig und allein in der der Kunden."


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vg 20.02.2020