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'Fack Ju Göhte': Marke verstößt nicht gegen die guten Sitten

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass das von Constantin Film als Unionsmarke angemeldete Zeichen 'Fack Ju Göhte' nicht gegen die guten Sitten verstößt. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), dass die Eintragung der Marke abgelehnt hatte, muss sich deshalb erneut mit dem Fall beschäftigen. Das EUIPO und das Gericht, die das Zeichen für sittenwidrig hielten, hätten nicht hinreichend berücksichtigt, dass dieser Titel einer Filmkomödie von der deutschsprachigen breiten Öffentlichkeit offenbar nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen werde, heißt es in der Begründung des Urteils.

EUIPO verweigerte Markenanmeldung

Zur Vorgeschichte: 2015 hatte Constantin Film beim EUIPO das Wortzeichen 'Fack Ju Göhte' für verschiedene Waren und Dienstleistungen als Unionsmarke angemeldet, u. a. für Kosmetikartikel, Schmuck, Schreibwaren, Reise- und Sportartikel, Spiele, Lebensmittel und Getränke. Das EUIPO lehnte es ab, dem Zeichen Markenschutz zu gewähren, weil es gegen die guten Sitten verstoße. Nach Auffassung des EUIPO erkennen die deutschsprachigen Verkehrskreise in den Wörtern 'Fack Ju' den (lautschriftlich ins Deutsche übertragenen) vulgären und anstößigen englischen Ausdruck 'Fuck you'. Durch die Hinzufügung des Elements 'Göhte' (mit dem der Name des deutschen Dichters Goethe lautschriftlich übertragen werde) könne die Wahrnehmung der Beleidigung 'Fack Ju' nicht wesentlich abgeändert werden.

Die von Constantin Film gegen diese Zurückweisung vor dem Gericht der Europäischen Union erhobene Klage blieb erfolglos; sie wurde mit Urteil vom 24. Januar 2018 abgewiesen. Daraufhin legte Constantin Film gegen das Urteil des Gerichts Rechtsmittel beim Gerichtshof ein.


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vg 28.02.2020