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Quadratische Verpackung von Ritter Sport bleibt als Marke geschützt

Die typisch quadratische Form der Verpackung der Ritter Sport Schokolade der Alfred Ritter GmbH & Co.KG im schwäbischen Waldenbuch bleibt auch künftig durch das Markenrecht geschützt. Das hat der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden und damit die Anträge der Kraft Foods Schweiz Holding GmbH, zu der u.a. die Marke Milka gehört, auf Löschung von zwei für Tafelschokolade eingetragenen Marken in Form quadratischer Verpackungen zurückgewiesen. Die als Marken eingetragenen Warenverpackungen verliehen dem Produkt keinen wesentlichen Wert, so die Richter. Vom Markenschutz ausgeschlossen sei die Form einer Ware oder einer Verpackung nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG aber nur dann, wenn sie der Ware einen wesentlichen Wert verleihe. dies sei hier nicht der Fall.

"Wir begrüßen die finale Entscheidung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich", betont Thomas Seeger, Leiter Recht und Unternehmenskommunikation der Alfred Ritter GmbH & Co. KG. "Wir freuen uns, dass der Schutz unserer Marke, die wir seit Jahrzehnten pflegen, auch in Zukunft gewährleistet ist. Für uns als vergleichsweise kleines Familienunternehmen besitzt die quadratische Form unserer Verpackung den gleichen Stellenwert wie für die Gegenseite die individuelle lila Farbe, die ebenfalls markenrechtlich geschützt ist."

Für Ritter Sport sind seit 1996 und 2001 zwei dreidimensionale Formmarken als verkehrsdurchgesetzte Zeichen für die Ware "Tafelschokolade" registriert. Sie zeigen in zwei verschiedenen Größen jeweils die Vorderseite und die Rückseite einer Verpackung mit einer quadratischen Grundfläche sowie zwei seitlichen Verschlusslaschen und einer weiteren Verschlusslasche auf der Rückseite. Dabei handelt es sich um die neutralisierten Verpackungen der Tafelschokoladen "Ritter Sport" und "Ritter Sport Minis".

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vg 23.07.2020