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E-Zigarettenverbände: Selbstverpflichtung zu Werbe-Leitlinien

Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) und der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) haben einen Werbekodex "für verantwortungsbewusste E-Zigarettenwerbung in Deutschland" veröffentlicht. Der Schutz der Jugendlichen nimmt dabei in dem aus elf Punkten bestehenden Werbekodex eine zentrale Rolle ein.

So soll das Mindestalter der in E-Zigarettenwerbung agierenden Personen auf 30 Jahre festgelegt werden. Auf Veranstaltungen oder in Einrichtungen, die vor allem von Kindern und Jugendlichen besucht werden sowie in einem Umkreis von 100 Meter um Schulen, darf nicht geworben werden. Darüber hinaus verzichtet die E-Zigaretten-Branche auf Werbung, in der Zeichentrickfiguren oder andere fiktionale Charaktere vorkommen. Werbung für E-Zigaretten sollten deutliche Hinweise enthalten, dass diese ausschließlich für erwachsene Raucher bestimmt ist. Bilder und Botschaften, die den Eindruck erweckten, dass E-Zigaretten gesundheitlich unbedenklich wären, seien nicht zulässig.

Die Verbände streben ferner die Einrichtung eines unabhängigen Kontrollgremiums an, von dem die Einhaltung der Richtlinien geprüft wird.

Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: "Der Werbekodex ist ein wichtiges Instrument zur Regulierung von Händlern und Herstellern. Werbung für E-Zigaretten sollte in diesem klar gesteckten Rahmen erlaubt sein, damit erwachsene Raucher gezielt erreicht und zum Umstieg motiviert werden können."

Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH: "E-Zigaretten sind ein potenziell lebensrettendes Produkt für erwachsene Raucher - Werbung ist notwendig, um Raucher über diese Tatsache aufzuklären und zum Umstieg auf diese weniger schädliche Alternative zu animieren. Dies muss jedoch verantwortungsbewusst geschehen und ich freue mich darüber, dass beide deutschen Fachverbände sich gemeinsam auf vernünftige Leitlinien dafür geeinigt haben."



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(tor) 16.05.2019


  

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tor 16.05.2019