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"Freiheitliche Ordnung setzt freie Kommunikation voraus"


Andreas F. Schubert ist seit 2013 Präsident des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) in Berlin (Foto: AquaRoemer)

Anlässlich des 70-jährigen Bestehens des Grundgesetzes und des Artikel 5 zur Meinungsfreiheit sprachen wir mit ZAW-Präsident Andreas F. Schubert über freien Informationsfluss als Grundvoraussetzungen der marktwirtschaftlichen Ordnung.

markenartikel: Am 23. Mai stand das 70-jährige Jubiläum des Grundgesetzes und damit auch des Paragraphen 5 zur Meinungsfreiheit an. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2009 fällt kommerzielle Werbung unter den Schutz der Meinungsfreiheit. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes stehe für freien Informationsfluss und freie Kommunikation auch im wirtschaftlichen Bereich.

Andreas F. Schubert: Die Zuordnung von Wirtschaftswerbung zur verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit ist eindeutig. Wirtschaftswerbung, die ja immer wertende Aussagen oder Angaben enthält, die der Meinungsbildung der Verbraucher dienen, wird durch die Meinungsfreiheit gedeckt, weil die »Kundgabe einer Meinung auch dann eine geschützte Meinungsäußerung ist, wenn sie wirtschaftliche Vorteile bringen soll«, wie es das Bundesverfassungsgericht einmal prägnant ausgedrückt hat. Die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Grundrechtecharta sehen dies übrigens nicht anders.

markenartikel: Die Werbefreiheit gerät allerdings immer häufiger unter Beschuss. Für Tabak und Alkohol gelten bereits strenge Regeln, weitere Restriktionen für als schädlich oder ungesund angesehene Produkte sind angedacht. Wie bewerten Sie diese Bestrebungen?

Schubert: Jedwede freiheitliche Ordnung, auch und gerade im Teilbereich der Wirtschaft, setzt freie Kommunikation eben in diesem Bereich voraus. Ein freier Informationsfluss und freie Kommunikation sind Grundvoraussetzungen der marktwirtschaftlichen Ordnung, weil nur so Wettbewerb überhaupt denkbar ist. Die Investitions- und Konsumentscheidungen der Verbraucher ihrerseits werden ebenfalls grundsätzlich staatsfrei-privatautonom getroffen. Deshalb sehen wir die erwähnten Forderungen auch sehr kritisch.

Warum der ZAW fürchtet, dass die Freiheit der Kommunikation in wirtschaftlichen Fragen und mit ihr die Märkte selbst zum Spielball aktueller Stimmungslagen werden, inwieweit er durch die Verbote auch die Meinungs- und Pressefreiheit in Gefahr sieht und weshalb ihm das aktuelle Verbraucherleitbild Sorgen bereitet, lesen markenartikel-Abonnenten im vollständigen Interview in Ausgabe 6/2019. Zur Bestelllung geht es hier. Mehr zum Inhalt finden Sie hier.



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vg 05.06.2019