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Bundeskartellamt

Real-Rewe-Einkaufskooperation genehmigt, Markenverband fordert effektivere Kontrolle

Der neue Real-Eigentümer Dr. Tischendorf kann seine Waren weiter über Rewe beziehen. Das hat das Bundeskartellamt, Bonn, entschieden. Nach Vorprüfung sehe man keine Veranlassung für die Einleitung eines kartellrechtlichen Verfahrens gegen eine geplante Einkaufskooperation mit Rewe. Die Kartellwächter hatten die Übernahme von weiteren Real-Standorten durch die Real Beteiligungs- und Service GmbH, Frankfurt am Main, im März 2022 fusionskontrollrechtlich freigegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Im Kern ging es uns um die Frage, ob für den Fortbestand der 63 Real-Standorte zwingend eine Einkaufskooperation mit Rewe als einem der größten Händler notwendig ist, statt den Mittelstand zu berücksichtigen. Der Maßstab für unserer Bewertung kann nur sein, ob das Konzept des Investors unternehmerisch nachvollziehbar ist und alternative Angebote nicht grundlos oder aus kartellrechtlich nicht anerkennungsfähigen Erwägungen ablehnt werden. Im Ergebnis gibt es aber kein anderes Modell, das tragfähig genug erschien, um den Erhalt der Standorte zu sichern.“

Neben der Rewe hatten auch bestimmte LEH-Unternehmen, die der mittelständischen RTG-Einkaufskooperation angehören, Interesse an einer Zusammenarbeit mit der neuen Eigentümerin der 63 Standorte bekundet. Die RTG war auch bislang der Einkaufspartner von Real. Hier konnte aber bislang keine Einigung über die Belieferung erzielt werden. Mit Rewe hatte der Investor einen solchen Vertrag weitgehend ausverhandelt. Es sei nicht erkennbar, dass er weitergehende Verhandlungen über eine Alternativlösung ohne Grund oder aus kartellrechtlich nicht angemessenen Erwägungen ablehnte, so die Kartellwächter. Von daher sei auch zu akzeptieren, dass Rewe durch die Einkaufskooperation mit dem Real-MBO sein Beschaffungsvolumen im Lebensmitteleinzelhandel weiter erhöhen könne.

Markenverband warnt vor Kartellbildung und fordert Missbrauchsaufsicht

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes (BKartA), auf die Einleitung eines kartellrechtlichen Verfahrens gegen eine geplante Einkaufskooperation der Erwerber von real-Standorten mit Rewe zu verzichten, bewertet Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, kritisch.

 "Vor dem Hintergrund des bisherigen Verfahrens, ist die Entscheidung nicht überraschend. Sie zeigt, dass gegenwärtig das Kartellrecht keine hinreichende Handhabe gegen die Entstehung und Verstärkung von Nachfragemacht bietet", so Köhler. "Wenn es durch strategisch geschickte Aufspaltung des Verkaufsprozesses möglich ist, wirksame Marktstrukturkontrolle zu verhindern, dann muss der Gesetzgeber handeln und das Versprechen des Koalitionsvertrages schnellstmöglich umsetzen: Effektive Missbrauchskontrolle und strikte Verfolgung von unlauteren Handelspraktiken müssen gewährleistet werden."

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vg 13.04.2022