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Louboutin vs. Amazon

Amazon nicht unmittelbar für Markenrechtsverletzungen durch Angebote Dritter verantwortlich

Quele: Sebastian Duda/Fotolia

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Lxemburg hat entschieden, dass ein Online-Marktplatz nicht unmittelbar für Verletzungen der Rechte von Markeninhabern durch Angebote Dritter auf seiner Plattform verantwortlich gemacht werden kann. Geklagt hatte der Schuhdesigner Christian Louboutin, der bekannt ist für seine roten Sohlen. Er klagte in Luxemburg (C-148/21) und in Belgien (C-184/21) dagegen, dass auf den Amazon-Websites regelmäßig Werbeanzeigen für rotbesohlte Schuhe erscheinen, deren Inverkehrbringen nicht mit seiner Zustimmung erfolgt sei. Die beiden vorlegenden Gerichte hatten nun beim EuGH Klärung erbeten, ob der Betreiber einer derartigen Online-Verkaufsplattform unmittelbar dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn auf seiner Plattform die Rechte von Markeninhabern verletzt werden.

Laut Generalanwalt Maciej Szpunar ist dem nicht so. Seiner Ansicht nach ist bei der Anwendung dieses Begriffs auf die Perspektive eines Nutzers der fraglichen Plattform abzustellen. Der bloße Umstand, dass Anzeigen von Amazon und solche von Drittanbietern nebeneinander existierten, könne noch nicht dazu führen, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer die in den Anzeigen von Drittanbietern eingeblendeten Zeichen als Teil der kommerziellen Kommunikation von Amazon wahrnehmen könnte. Gleiches gelte für zusätzliche Dienstleistungen zur Unterstützung, zur Lagerung und zum Versand von Waren mit einem der Marke identischen Zeichen, bei denen Amazon auch aktiv an der Erstellung und der Veröffentlichung der Verkaufsangebote mitgewirkt habe. Demnach ist der Generalanwalt der Auffassung, dass der Betreiber einer Online-Plattform wie Amazon kein Zeichen benutzt.

Ein Urteil wird erst in einigen Monaten fallen.

 

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vg 02.06.2022