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Hosenmodell 'Sam': Modellbezeichnung als Marke

Erhalten Produkte zur ihrer Unterscheidung innerhalb der eigenen Kollektion zur Erleichterung der Bestellung eigene Bezeichnungen, kann sich gleichwohl die Frage stellen, ob damit die Markenrechte anderer Unternehmen verletzt werden können. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Modellbezeichnung wie eine Marke benutzt wird. Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof in seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung 'Sam'(Urteil vom 7. März 2019, I ZR 195/17) befasst.

In dem zugrundeliegenden Fall hatte das OLG Frankfurt am Main zur Bezeichnung 'Sam' als Modellbezeichnung einer Hose der Marke Eurex – die durch einen Vermerk 'by Brax' auf ihre Dachmarke hinwies – entschieden, dass sie wie eine Marke verwendet werde und daher die Marke 'Sam' des Klägers verletze. Dabei war das Gericht wie bei der Prüfung der Schutzfähigkeit von Marken davon ausgegangen, dass eine Bezeichnung wie der Vorname Sam seiner Natur nach weder eine Beschreibung des Produkts darstelle, noch dekorativ verstanden werde. Daher sei er aus sich heraus zur Unterscheidung von Produkten verschiedener Hersteller untereinander geeignet und werde daher auch so verwendet – auch ohne Platzierung in der Überschrift der Produktdarstellung in der Präsentation des Online-Shops oder optische Hervorhebung. Dies sei selbst der Fall bei bloßer Verwendung in einer Übersicht zu Produktdetails der Hose mit Aussagen zu Look, Verschluss, Taschen, Obermaterial, Farbe und eben Modell.

Etwas anderes gelte nur, wenn die Kunden die Modellbezeichnung 'Sam' keinem bestimmten Hersteller zuordneten, weil sie wüssten, dass sie von mehreren Herstellern benutzt werde. Das sei in diesem Fall aber nicht gegeben, auch wenn die generelle Branchenübung bekannt sei, Vornamen als Modellbezeichnungen zu verwenden. Dies gelte selbst dann, wenn die Kunden erkennen würden, dass die Modellbezeichnung auch internen Zwecken des Herstellers diene, nämlich der Identifizierung der Hosen innerhalb der Kollektion.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf: Die Unterstellung, die Kunden würden die Modellbezeichnung 'Sam' einem bestimmten Hersteller zuordnen und sie daher als Zeichen zur Unterscheidung der Hose von solchen anderer Hersteller auffassen, nur weil der Begriff keine Beschreibung sei oder als solche verwendet werde, greife zu kurz. Das Kundenverständnis als Marke müsse vielmehr positiv festgestellt werden.

Warum genau das Kundenverständnis entscheidend ist, was das für Marketeers bedeutet, die eine Modellbezeichnung verwenden wollen, welche Rolle Bekanntheit, Gewohnheiten und Platzierung spielen, und warum die Verkehrsdurchsetzung eine zentrale Frage ist, lesen markenartikel-Abonnenten im vollständigen Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Martin Viefhues, Mitbegründer und Geschäftsführender Gesellschafter der Jonas Rechtsanwaltsgesellschaft, in Ausgabe 7/2019. Zur Bestellung geht es hier. Mehr zum Inhalt finden Sie hier.



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vg 10.07.2019