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Kartellamt: Amazon ändert Geschäftsbedingungen für Händler


Amazon ändert seine Geschäftsbedingungen für Händler auf den Amazon-Online-Marktplätzen. Grund sind kartellrechtliche Bedenken des Bundeskartellamtes, Bonn. Im November 2018 hatten die Kartellwächter aufgrund von zahlreichen Beschwerden von Händlern ein Verfahren gegen das Unternehmen wegen des Verdachts auf missbräuchliche Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de eröffnet.

Amazon passt Geschäftsbedingungen für die auf dem Marketplace tätigen Händler an

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Zur Beendigung unseres Verfahrens wird Amazon seine Geschäftsbedingungen für die auf dem Marketplace tätigen Händler für den deutschen Marktplatz Amazon.de, für alle europäischen Marktplätze sowie weltweit für alle seine Online-Marktplätze einschließlich der amerikanischen und asiatischen Marktplätze anpassen."

Die Änderung der Geschäftsbedingungen soll heute von Amazon angekündigt und veröffentlicht werden und 30 Tage später in Kraft treten. "Damit werden die zahlreichen Beschwerden von Händlern beim Bundeskartellamt gegenüber Amazon aufgegriffen", so Mundt. "Die Änderungen betreffen den einseitigen Haftungsausschluss zugunsten von Amazon, die Kündigung und Sperrung der Konten der Händler, den Gerichtsstand bei Streitigkeiten sowie den Umgang mit Produktinformationen und viele andere Fragen."

Haftungsregeln, Kündigungsrecht, Gerichtsstand, Retouren und Erstattungen, Geheimhaltung

Einige der Änderungen im Überblick: Mit Blick auf die Haftungsregeln haftet Amazon künftig ebenso wie die Händler für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch das Kündigungsrecht wurde modifiziert. Bei ordentlichen Kündigungen gilt künftig eine 30-Tage-Frist. Bei außerordentlichen Kündigungen ebenso wie bei Sperrungen besteht nun eine Pflicht von Amazon zur Information und Begründung. Änderungen gibt es auch beim Gerichtsstand: Die Ausschließlichkeit des luxemburgischen Gerichtsstands wird für alle europäischen Marktplätze beseitigt. Inländische Gerichte können künftig unter bestimmten Voraussetzungen zuständig sein.

Weitere Neurungen betreffen Retouren und Erstattungen: Bislang mussten die Händler einseitig die Kosten und sonstigen Folgen einer von Amazon getroffenen Erstattungsentscheidung tragen. Halten sie die Retoure für unberechtigt, können sie nach den neuen Regelungen Widerspruch einlegen und gegebenenfalls einen Ausgleichsanspruch gegenüber Amazon geltend machen. Zum Thema Geheimhaltung galt bisher, dass öffentliche Äußerungen der Händler zu der Geschäftsbeziehung zu Amazon bislang nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Amazon erlaubt waren. Die diesbezügliche Klausel wird weitgehend reduziert.



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vg 17.07.2019