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Europäische Union

Erhitzte aromatisierte Tabakwaren sind ab Oktober 2023 verboten

Quelle: Nyul/Fotolia

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In der Europäischen Kommission ist der Verkauf von erhitzten Tabakerzeugnissen mit Aromastoffen künftig verboten. Einem Bericht der EU-Kommission zufolge war der Absatz zuletzt stark gestiegen. Die Richtlinie verbietet erhitzte Tabakerzeugnisse mit charakteristischem Aroma. Erhitzte Tabakerzeugnisse sind neuartige Tabakerzeugnisse, die erhitzt werden, um einen nikotinhaltigen und andere chemische Substanzen enthaltenden Stoff zu erzeugen, das dann von Nutzer:innen inhaliert wird, sogenannte Tabaksticks zur Nutzung in Tabakerhitzern. Das Verbot gilt nicht für elektronische Zigaretten.

Die Mitgliedstaaten haben nun acht Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Vorschriften gelten dann ab dem 23. Oktober 2023. Bis dahin gilt eine dreimonatige Übergangsfrist, um den Bestand an aromatisierten erhitzten Tabakerzeugnissen zu verkaufen. Das Verbot soll helfen, das im europäischen Plan zur Krebsbekämpfung festgelegte Ziel einer "tabakfreien Generation" zu erreichen, in der bis 2040 weniger als fünf Prozent der Bevölkerung Tabak konsumieren.

Weitere Informationen über die Arbeit der Kommission zum Thema Tabak finden Sie hier.

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vg 24.11.2022